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Vertreibung aus der Geschichte

 
     
 
Überaus geschichtsträchtige Urkunden des Deutschen Ordens und katholische Kirchenbücher aus den deutschen Ostgebieten werden an polnische Dienststellen übergeben. Damit findet nach der unrechtmäßigen Vertreibung eine weitere, nämlich die aus der Geschichte, statt.

Die Übergabe der katholisch
en Kirchenbücher erfolgte Mitte Juni dieses Jahres. Die 3.469 Kirchenbücher, vor allem aus den Gebieten Allenstein, Danzig, Elbing, Gnesen, Pelplin und Thorn, lagerten bisher im Kirchenbücherarchiv in Regensburg. Diese Kirchenbücher gehören nach Rechtsauffassung der Deutschen Bischofskonferenz der Katholischen Kirche und nicht den einzelnen Gemeinden. Deshalb wurde auf der deutsch-polnischen Bischofskonferenz im letzten Jahr vereinbart, die mühsam geretteten Kirchenbücher aus der Zeit vor der Vertreibung der Katholischen Kirche in Polen zu übergeben. Häufig werde behauptet, so Helmut Wiesmann von der Deutschen Bischofskonferenz, das Interesse der Katholischen Kirche in Polen läge darin begründet, "daß diese geeignet wären, einen Anspruch auf die östlich von Oder und Neiße gelegenen ehemaligen deutschen Gebiete zu untermauern".

Die Deutsche Bischofskonferenz führt in einem Brief an die Freundeskreis Ost- und Westpreußen, Gruppe Nürnberg, an: "... nur ein kleiner Teil der Kirchenbücher stammt ... aus Diözesen, die vor dem Zweiten Weltkrieg in den Grenzen des Deutschen Reiches gelegen hatten ..." Im Gegensatz hierzu äußerte sich der ehemalige Staatsminister für Angelegenheiten der Kultur und der Medien Julian Nida-Rümelin gegenüber dem Förderverein Kulturzentrum Ostdeutschland, Ellingen, dahingehend, daß die überstellten Kirchenbücher "... vor allem aus den Gebieten Allenstein, Danzig, Elbing, Gnesen, Pelplin und Thorn ..." stammen.

Die Evangelische Kirche wird dagegen keine Kirchenbücher nach Polen abliefern. Dr. Hartmut Sander, Leiter des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin, stellte klar, daß in der Evangelischen Kirche die jeweilige Kirchengemeinde Eigentümerin ihrer Kirchenbücher ist. Da die Kirchengemeinden östlich von Oder und Neiße durch die Vertreibung der Gemeindeglieder untergegangen sind, bleibt die Evangelische Kirche der Union, EKU, als Rechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union im Besitz des Eigentums dieser Kirchengemeinden.

Basierend auf dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag vom 17. Juni 1991 wurde seitens des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl mit Polen ein nicht näher definierter Grundsatz der "territorialen Zugehörigkeit von Archivalien" protokolliert. Bei diesen "Archivalien" handelt es sich unter anderem um historisch und politisch besonders wertvolle und wichtige 73 Dokumente des Deutschen Ordens, die das ost- und westpreußische Gebiet mit deutscher Besiedlung betreffen. Unter diesen Dokumenten befinden sich, beispielsweise, die Goldene Bulle von Rimini, ausgefertigt dem Deutschen Ritterorden im März 1226 von Kaiser Fried-rich II., sowie die Goldene Bulle von Rieti, ausgefertigt dem Deutschen Ritterorden im August 1234 von Papst Gregor IX. In der Goldenen Bulle von Rimini garantiert Kaiser Friedrich II. dem Deutschen Orden Besitz und Hoheit des ihm von Herzog Konrad von Masowien angebotenen Kulmer Landes und der künftig von den heidnischen Prussen eroberten Gebiete, die 1234 in der Goldenen Bulle von Rieti auch in päpstlichen Schutz genommen werden.

Diese historisch wie politisch höchst inhaltsreichen Dokumente werden nun ohne jede Konsultation der heutigen ostdeutschen Repräsentanten an Polen ausgehändigt. Nach Auffassung von Kultur-Staatsminister Nida-Rümelin "zurückgegeben". Denn diese 73 Urkunden wurden 1941 von deutschen Archivaren aus dem polnischen Kronarchiv in Warschau entnommen und gelangten über das Staatsarchiv in Königsberg und über das Archiv in Göttingen schließlich 1979 in das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin. Wie diese Dokumente in das Polnische Kronarchiv gelangten, darüber wird gerne geschwiegen. Es muß aber spätestens 1525 mit der Säkularisierung des Deutschen Ordens-Staates geschehen sein. "Die einmalige Chance einer legalen Rückgabe", so Nida-Rümelin, "besaß der Große Kurfürst 1657 mit dem Internationalen Vertrag von Wehlau, als er die bestehende Lehensabhängigkeit Preußens von der Krone Polens beendete. Er hat die damals sich ihm bietende Möglichkeit nicht genutzt." Pfarrer Werner Ambrosy

Goldene Bulle von Rimini (Ausschnitt): Auch dieses höchst inhaltsreiche Dokument wird nun an Polen ausgehändigt.
 
     
     
 
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