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Anachronistisch und absurd?

 
     
 
"Fischer nannte die Forderungen des Bundes der Vertriebenen nach Entschädigunge für die 1945 enteigneten Immobilien anachronistisch und absurd." Das berichtet Thomas Urban, der Polen-Korrespondent der "Süddeutschen Zeitung", am 31 Oktober 1998 vom Warschau-Besuch des neuen Bundesaußenministers. Auch bei de Unionsparteien, die sich gerne als Sachwalter der Vertriebenen geben, ist diese Äußerun bis heute bezeichnenderweise gänzlich unkommentiert und reaktionslos geblieben. Dabe kommt der Aussage Fischers möglicherweise sogar rechtliche Relevanz zu. Freilich mag da dem früheren Taxifahrer
ohne Schulabschluß Fischer selbst gar nicht bewußt sein – aber als Außenminister hat er weitgehende Vollmachten.

Nach Artikel 7 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) nämlich kommt de Staatsoberhäuptern, Regierungschefs und Außenministern die sogenannt "Anscheinsvollmacht" zu. Sie werden ohne weiteres als bevollmächtigte Vertrete ihres Staates angesehen. Diese in der WVK für Verträge kodifizierte allgemeine Rege gilt nach der Rechtsprechung des IGH auch bei einseitigen Rechtsgeschäften. Auc einseitig abgegebene Erklärungen durch seine bevollmächtigten Vertreter können in Einzelfall einen Staat rechtlich binden. Die Äußerungen Fischers könnten somi vielleicht bereits als völkerrechtlicher Verzicht Deutschlands auf die vermögensrechtlichen Ansprüche der Vertriebenen gewertet werden.

Der Würzburger Völkerrechtler Dieter Blumenwitz verweist in diesem Zusammenhang zu Beispiel auf den 1933 vom Ständigen Internationalen Gerichtshof entschiedene Ostgrönland-Fall. Damals hatte der norwegische Außenminister Ihlen bei eine Cocktail-Empfang gegenüber dem dänischen Botschafter erklärt, er werde Dänemark in de Ostgrönlandfrage "keine Schwierigkeiten machen". Der StIGH befand, dies Äußerung binde Norwegen rechtlich.

In Analogie könnte die rotgrüne Regierung bereits Rechtspositionen der Vertriebene vernichtet haben. Daß man in Warschau und Prag Aussagen von Vertretern de Bundesregierung zu den Eigentumsansprüchen der deutschen Vertriebenen sehr sorgsa registriert, darf angenommen werden. Wie mir Urban auf Nachfrage mitteilte, hat Fische seine Äußerung in Warschau bei einer Begegnung mit Journalisten getan. Dies hätte dan juristisch wohl nicht die gleiche Wertigkeit wie gegenüber polnische Regierungsvertretern. Doch wie man Fischer kennt, ist es gut denkbar, daß er sich auc gegenüber oder im Beisein polnischer offizieller Vertreter genauso oder ähnlic geäußert hat. Besonders fatal ist dabei, daß eine rechtliche Bindung Deutschlands auc etwa durch Äußerungen eines deutschen Außenministers beim Tête-à-tête mit seine Amtskollegen entstehen könnte, ohne daß davon die Öffentlichkeit überhaupt zunächs erfährt. In einem Interview mit der Zeitung "Zycie" hat Fischer laut eine Meldung des polnischen Rundfunks vom 9. Dezember 1998 auch erklärt, es seien "all Formen der in die Vergangenheit gerichteten Anspruchspolitik abzulehnen". Es gib vielleicht weitere gegen die Interessen der Vertriebenen und damit aller Deutsche gerichtete Äußerungen Fischers, die bei uns nur nicht bekannt sind.

Die Vertriebenen werden prüfen müssen, ob für sie eine neue Rechtslage entstande ist. Auch eine offizielle Feststellung, daß dem nicht so sei, könnte dabei von Wer sein. Staatsminister Verheugen hatte letzten Dezember in Dresden auf eine gezielte Frag hin erklärt, es sei "klar", daß entsprechend Geist und Wortlaut de deutsch-tschechischen Erklärung die Bundesregierung gegenüber der tschechische Regierung keine Vermögensansprüche geltend machen werde. Nun verfügt ein Staatsministe im Auswärtigen Amt nicht wie ein Außenminister über die "Anscheinsvollmacht" aber immerhin.

Zur Schadensbegrenzung müßte jetzt die Bundesregierung – etwa im Bundesta – gefragt werden, ob Fischers zitierte Äußerungen zutreffend sind. Denn es kan nicht angehen, daß die Regierung im Inland weiter gegenüber den Vertriebenen erklärt diese Fragen seien offen, während sie vielleicht im Ausland bereits neu völkerrechtliche Fakten schafft. Ansonsten bliebe nur der schwierige Weg nach Karlsruhe aber ob die Opposition im Bundestag nachfragt, scheint ebenso unwahrscheinlich wie die Begleitung der Vertriebenen nach Karlsruhe.Michael Leh / P. F.
 
     
     
 
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