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Der Volkspolizei in der damals zwölftausend Einwohner zählenden Industriestadt Olbernhau im östlichen Erzgebirge war im Oktober 1950 "erhöhte Wachsamkeit" befohlen. Waren doch wenige Tage vor der ersten Volkskammerwahl in der damaligen DDR im Schutze der Dunkelheit unbotmäßige Flugblätter aufgetaucht. Mit einem Druckkasten für Schüler hergestellt, wurde darauf gegen den "Wahlbetrug" protestiert. Eines davon, satirisch verfaßt, unter der Überschrift, "Die Gans" trug den Text: "Die Gans latscht wie Pieck, schnattert wie Grotewohl und wird gerupft wie das deutsche Volk
."

In der Tat: der dicke Pieck mit seinem wiegenden Gang, der ewig schwafelnde Grotewohl und das bedrückte, durch Mißwirtschaft und Reparationen ausgebeutete Volk waren realer Hintergrund dieser Satire, die der verbreiteten Stimmung der Bevölkerung entsprach.

In dieser Situation zeigten die Kommunisten wieder einmal für jeden sichtbar, was sie unter Demokratie verstehen. Der 15. Oktober 1950 war "Wahltag" in der DDR. Zum erstenmal wurde die Volkskammer "gewählt". Diese Wahlen fanden trotz des in der Verfassung vorgeschriebenen Verhältniswahlrechts nicht nach dessen Grundsätzen, sondern als "Wahlen" einheitlicher Kandidatenlisten der "Nationalen Front", also des von der SED geführten Blocksystems, statt. Man ging nicht wählen, sondern "falten". Diese Veranstaltung, die eher einer Art Volkszählung mit Anwesenheitskontrolle glich, wurde zum Präzedenzfall für alle "Wahlen" bis 1989, als das Volk die Macht der herrschenden SED brach. Grund genug, heute nach fünfzig Jahren daran zu erinnern.

Über diese "Wahl" hatte seinerzeit die Frankfurter Allgemeine berichtet, sie habe in einer Atmosphäre "von Angst und Schrecken" stattgefunden. Im erzgebirgischen Obernau war es der gerade achtzehnjährige Oberschüler Hermann Joseph Flade, der sich mit seinen selbstproduzierten Flugblättern gegen den kommunistischen Staatsterror wandte. Er wurde am Abend des 14. Oktober von einer Streife der wachsamen Volkspolizei gestellt. In einem Gerangel zog Flade sein Taschenmesser und verletzte damit einen der Vopos an Arm und Rücken. Am Montag nach dem Wahlbetrug wurde Flade verhaftet.

Sein katholischer Glaube hatte den jungen Mann geprägt. Er war von konservativ-christlicher Überzeugung und zutiefst antitotalitär. 1944 war er, was seinerzeit völlig ungewöhnlich war, aus dem Jungvolk der Hitler-Jugend ausgetreten. Nach Kriegsende besuchte er die Oberschule in Obernau, von der er sich 1949 beurlauben ließ, um im Uranerzbergbau der sowjetischen Wismut-AG Knochenarbeit als Hauer unter Tage zu leisten. Nach einem Arbeitsunfall arbeitete er als Ziegeleiarbeiter. Im Oktober 1950 wollte er wieder zur Oberschule und war aus diesem Grund der FDJ beigetreten. Sein Widerstand gegen die Wahlfarce vom 15. Oktober war spontan, ohne Austausch mit anderen. Sein Handeln begründete er in der Vernehmung wie folgt: "Die Flugblattverteilung geschah von mir aufgrund der politischen Erkenntnis, daß man die DDR und ihre Organe passiv und aktiv bekämpfen muß." Die Kommunisten beschlossen daraufhin, ein drakonisches Exempel zu statuieren. In einem öffentlichkeitswirksamen Schauprozeß in Olbernau vor 1800 Zuschauern und Zuhörern erwies sich Flade jedoch als ein aufrechter Regimekritiker. Er sagte, bei einer Wahl müßte auch eine andere Stimme gehört werden können. "Da ich das nicht offen machen konnte, weil ich von der Schule fliegen würde, mußte ich das nachts im geheimen tun." Auch stellte er sich gegen die sogenannten Hennecke-Schichten der Aktivistenbewegung und gewann damit die Sympathien der anwesenden Wismut-Kumpel.

Das Gericht stilisierte das Handgemenge vor der Flucht zum "versuchten Mord" und verurteilte Flade deswegen und wegen Boykotthetze zum Tode: "Der Angeklagte Flade war sich darüber im klaren, daß die Herstellung derartiger Flugschriften sowie deren Verbreitung ein Verbrechen darstellt und strengstens bestraft wird." Dieses Urteil erregte überall in Deutschland einen Sturm an Protesten, auch in der DDR nicht nur anonym.

Großkundgebungen in West-Berlin und anderen Orten, Studenten, Politiker von CDU und SPD protestierten gegen das Terrorurteil. Bundeskanzler Konrad Adenauer erklärte: "Ein Gebiet, in dem terroristische Handlungen wie dieser Urteilsspruch und andere Maßnahmen der letzten Tage möglich sind, ist kein Land, das davon sprechen kann, daß es beabsichtigt, freie, gleiche, direkte und geheime Wahlen durchzuführen." Die Kommunisten zuckten zurück. Es kam zu einer Revisionsverhandlung, nach der das Urteil auf fünfzehn Jahre Zuchthaus lautete.

Für Flade begann ein Leidensweg: isoliert im berüchtigten Zuchthaus Bautzen, fast drei Jahre Einzelhaft in Torgau, später Waldheim. Ein Mithäftling sagte über ihn: "Er war durch alle Höllen gegangen, die die Zuchthäuser der Diktatur des Proletariats anzubieten hatte. Er widerstand allen Versuchen der entmenschten Bewacher, ihn körperlich und seelisch zu brechen." Flade holte sich eine schwere Lungentuberkulose. Nach einem kollektiven Gnadenerweis wurde er im November 1960 nach zehn Jahren entlassen und konnte kurz danach legal zu seinen Eltern reisen, die mittlerweile in der Bundesrepublik wohnten. Er machte sein Abitur, studierte Politologie und schrieb seinen eindrucksvollen Erlebnisbericht: "Deutsche gegen Deutsche" (als Taschenbuch bei Herder). Seine Dissertation zum Thema "Politische Theorie in der abendländischen Kultur" ist eine bemerkenswerte Arbeit, in der er "die historisch legitimierte Hoffnung" auf das Ende des Totalitarismus beschreibt.

Flade arbeitete im politiknahen wissenschaftlichen Bereich. Enttäuscht war er über den wenig entschlossenen Widerstand des Westens gegen den Kommunismus. Mitglied einer politischen Partei wurde er nicht. Im Mai 1980 verstarb er kurz vor seinem 48. Geburtstag an einem Gehirnschlag. Im wiedervereinigten Deutschland sollte Flade nicht vergessen bleiben, der vor einem halben Jahrhundert durch seinen Mut unser Land bewegte. Wilfried Böhm

 
     
     
 
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