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Die baltischen Staaten trotzen Moskau

 
     
 
Die geschichtsferne und von mehr als zweifelhaften politischen Interessen überlagerte 750-Jahrfeier in "Kaliningrad" ist vorbei. Jetzt sollte sich die ostdeutsche Metropole und die Moskauer Politik wieder den alltäglichen Problemen der Menschen im Ostseeraum zuwenden und vor allem das zerschlagene Porzellan in den Beziehungen zu den baltischen Nachbarstaaten beiseite räumen.

Noch am 27. Juni gab es eine weitere tiefe Erschütterung für die Beziehungen der Russischen Föderation
zur Republik Estland. An diesem Tag zog der Kreml seine Unterschrift unter dem Grenzvertrag zurück, den die Außenminister Urmas Paet und Sergej Law-row am 18. Mai in Moskau abgezeichnet hatten. Daß es seit einer erstmaligen Übereinkunft über einen Grenzvertrag im November 1996 und einer abermaligen Paraphierung im März 1999 noch Jahre gedauert hatte, bis überhaupt ein Grenzabkommen zwischen Rußland und Estland geschlossen wurde, spricht Bände. Ein aufs andere Mal wurde die angebliche Verletzung von Menschenrechten der in Estland lebenden Russen ins Feld geführt, um die Verschiebung des Vertrages zu rechtfertigen. Zugleich behielt Moskau ein wichtiges diplomatisches Druckmittel in der Hand, da die Festlegung der Grenzen mit Rußland zu den Bedingungen für eine vollwertige EU-Mitgliedschaft der baltischen Staaten zählte. Daß jetzt wieder nichts aus dem Vertrag wird, illustriert sehr anschaulich die von den Frustrationen einer unterlegenen Supermacht geprägte Außenpolitik Rußlands in dieser Ecke des einstigen Sowjetimperiums. Der Kreml will sich partout nicht mit seinem Machtverlust im Baltikum abfinden und begegnet den zur Freiheit gelangten Esten, Letten und Litauern mit immer neuen politisch-militärischen Drohungen. Die estnische Seite habe Vereinbarungen zum Grenzvertrag nicht eingehalten, ließ Moskau verlauten, weshalb eine Ratifizierung nicht in Frage käme. Zur näheren Begründung verwies das russische Außenministerium auf die Präambel des vom estnischen Parlament verabschiedeten Beschlusses über die Ratifizierung des Grenzvertrages. Dort würden nicht abgesprochene Bezüge zu dem am 20. August 1991 vom Obersten Sowjet der Estnischen Republik verabschiedeten Dokument "Über die staatliche Unabhängigkeit Estlands" sowie zur Deklaration des Parlaments vom 7. Oktober 1992 hergestellt, wo von einer "Aggression der Sowjetunion gegen Estland", den "Jahrzehnte(n) der Besatzung" und dem "rechtswidrigen Anschluß Estlands an die UdSSR" die Rede ist.

Auch die Tatsache, daß der estnische Präsident Rüütel sein Kommen zu den russischen Siegesfeiern vom 9. Mai ebenso abgesagt hatte wie der litauische Amtskollege Adamkus, forderte die imperialistischen Kräfte in Moskau offenbar zu einem neuerlichen "Gegenschlag" heraus. So machten sie den nach einem schier endlosen Hickhack ausgehandelten Grenzvertrag zunichte, der die Staats- und Seegrenzen weitgehend entsprechend der früheren Demarkationslinie zwischen der Russischen und der Estnischen Sowjetrepublik festlegte.

Auch die estnische Seite, die Neuverhandlungen ablehnt, hatte mit dem alten Kompromiß erhebliche Probleme, schluckte ihn jedoch letzt-endlich. Das im Mai unterzeichnete Dokument beinhaltete nur unbedeutende Grenzveränderungen in Gestalt eines Gebietstauschs von je 128,6 Hektar Festland und je 11,4 Quadratmetern Seenfläche. Die Fahrrinne des Peipus-Sees, dort wo Alexander Newski vor über 750 Jahren den Deutschen Ritterorden besiegte, sollte in der Mitte geteilt werden. Rußland hätte so einen Zugang vom See aus zum Narwa-Fluß bekommen, während für Estland eine Entschädigung durch Seeanteile im Bereich der Insel Pirisaar vorgesehen war. Wie sehr diese Regelungen bei nicht wenigen Abgeordneten im estnischen Riigikogu (Reichstag) auf Widerstand stießen, offenbarte sich in Reval bei der ersten Lesung des Grenzvertrages. Die Kritik entzündete sich vor allem am estnischen Verzicht auf die Rückgabe einiger im Gefolge des Hitler-Stalin-Paktes und der anschließenden Besetzung durch die Rote Armee an Rußland abgetretener Kreise im Osten des Landes. Darüber hinaus fordern viele Abgeordnete, daß sich Rußland ergänzend zu dem Abkommen ausdrücklich für die 1940 erfolgte Okkupation des Baltikums durch die UdSSR entschuldigt, was die Moskauer Führung nach wie vor hartnäckig ablehnt.

Ein russischer Grenzvertrag mit Litauen war 1997 unterzeichnet und im August 2003 durch den Austausch der Ratifikationsurkunden auch besiegelt worden. Das entsprechende Abkommen mit Lettland steht ebenfalls noch immer aus. Die Hoffnung der lettischen Präsidentin Vike-Freiberga, durch ihre Teilnahme an der Mos-kauer Siegesfeier ein geeignetes Klima für eine rasche Vertragsunterzeichnung zu schaffen, hat sich damit als trügerisch erwiesen. Dementsprechend zornig zeigen sich die lettische Öffentlichkeit und ein großer Teil der Parlamentsabgeordneten.

Während das offizielle Estland auf Gebietsrückgaben verzichtete, verweigert Lettland die Anerkennung ähnlicher Verluste. Darüber hinaus forderte die Volksvertretung in Riga am 13. Mai von Rußland als Rechtsnachfolger einen Ersatz für die durch die sowjetische Besatzung entstandenen Schäden in Höhe von 60 bis 100 Millionen US-Dollar.

Im Gegenzug setzt Rußland seine Polemik gegen die angebliche Lobpreisung lettischer "NS-Kollaborateure" sowie gegen das lettische Staatsbürgerschaftsrecht fort. Letzteres sieht auch für nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit 1991 im Lande geborene Kinder russischer Zuwanderer der Sowjetzeit kein automatisches Bürgerrecht vor. Damit soll - auch gegen die Haltung der EU - eine Überfremdung durch den mit rund 40 Prozent nach wie vor sehr hohen russischen Bevölkerungsteil verhindert werden.

Selbst die am 26. Mai vom lettischen Parlament gegen massive Widerstände von rechts wie links ratifizierte, bereits 1994 verabschiedete europäische Konvention zum Schutz nationaler Minderheiten vermochte den Kreml nicht zu besänftigen. Im Gegenteil: Unter Hinweis auf die ausdrücklichen lettischen Vorbehalte gegen die Benutzung anderer Sprachen bei der Benennung von Straßen sowie das Verbot der Sprache nationaler Minderheiten in staatlichen Institutionen sprach beispielsweise Wladimir Lukin, Rußlands Bevollmächtigter für Menschenrechte, von einer "Pseudo-Ratifikation". Dabei hatte sich die Mehrheit der Parlamentarier in Riga angesichts des Drucks aus Moskau und Brüssel zu der Zusicherung durchgerungen, daß die in der Konvention festgeschriebenen Rechte auch für solche Bewohner des Landes gelten, die keinen lettischen Paß besitzen, aber ständig legal im Lande leben. National-konservative Kräfte sehen in diesem Entgegenkommen eine angesichts der großen Zahl der russischen Zuwanderer leichtsinnige Entleerung des Minderheitenbegriffs. Schließlich seien die nach 1945 aus allen Teilen des Sowjetreiches gezielt angesiedelten Menschen - anders als die kleine Gruppe der schon vor 1900 hier heimisch gewordenen Russen und ihrer Nachkommen - völkerrechtlich keinesfalls als Minderheit zu betrachten.

Der konträren veröffentlichten Meinung in den anderen EU-Mitgliedsstaaten zum Trotz sind sich die meisten Letten und Esten der Tatsache bewußt, daß die russischen Parallelgesellschaften auf ihrem Territorium eine latente Bedrohung der gerade wiedergewonnenen nationalen Freiheit darstellen. Entsprechend selbstbewußt vertreten sie ihr Gegenrezept in Form eines starken Anpassungs- und Integrationsdrucks. Daß Politiker in Brüssel, Berlin oder Mos-kau damit ein Problem haben, beweist ihre Unkenntnis der geschichtlichen Entwicklung im Baltikum beziehungsweise ihre von imperialen Neigungen gespeiste Geringschätzung des Lebensrechts auch kleiner europäischer Völker. Martin Schmidt

Rußland ein Dorn im Auge: Nicht nur Lettlands Präsidentin Vaira Vike-Freiberga tritt aus Sicht Putins in letzter Zeit zu selbstbewusst auf, auch die Präsidenten Estlands und Litauens sind ihm zu selbständig geworden.
 
     
     
 
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