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Für ein Europa vereinter Vaterländer

 
     
 
Außenminister Fischer hat in seiner Straßburger Grundsatzrede im Hinblick auf da Europäische Parlament die Formel von einem "verfaßten Staat" gebraucht.

Hier ist zu fragen, ob das Europäische Parlament zur Legislative überhaupt geeigne und legitimiert wäre. Meine Antwort dazu lautet: Nein! Die Herren über die Verträge un damit über die Gemeinschaftspolitik der Europäischen Union
bleiben die Nationalstaaten Sie sind die Träger der Union, die selbst kein Staat ist, sondern ein Staatenverbund, wi das Bundesverfassungsgericht am 12. Oktober1993 in seinem den Maastricht-Vertra bestätigenden Urteil gesagt hat und dabei einige wichtige Marken gesetzt hat, unter dere Beachtung dieser Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Ich will einige davon festhalten: Die europäischen Nationalstaaten bleiben souverän Die Europäische Union ist eine Staatengemeinschaft, mit der und durch die die europäischen Staaten jene Aufgaben gemeinsam erfüllen, die nur gemeinsam erfüllt werde können. Es sind die Mitgliedsstaaten der Union, die den europäischen Einigungsproze legitimieren und europäisches Recht setzen. Die Europäische Union hat kein Kompetenz-Kompetenz, d. h. sie kann keine Aufgaben an sich ziehen. Sie hat auch nicht da Recht, sich aus eigener Kompetenz öffentliche Mittel zu beschaffen. Die Union wir aufgrund von Einzelfallermächtigungen tätig, die letztlich unter Zustimmung durch die nationalen Parlamente erteilt werden müssen.

Die Union hat sich nach dem Subsidiaritätsprinzip zu richten. Das heißt, nur wenn die Mitgliedsstaaten außerstande sind, gemeinsame Ziele in eigener Verantwortung zu erreichen, darf die Union tätig werden. Auch die in Maastricht vereinbarte Zusammenarbei in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Innen- und Rechtspolitik is intergouvernemental nicht supranational. Dem Deutschen Bundestag, der das deutsche Vol vertritt – ein europäisches Staatsvolk gibt es nicht –, ist es verboten, sic selbst zu entmachten. Karlsruhe hat es begrüßt, daß das Europäische Parlament durc den Maastricht-Vertrag gestärkt wird. Dennoch kann es die nationalen Parlamente auch in der Europapolitik nicht ersetzen.

Mit diesem Urteil ist jedem europäischen Zentralismus der Boden entzogen, was den Wer und die Bedeutung der Europäischen Union nicht verringert, sondern eher stärkt, wei diese sich so auf ihre Kernaufgaben konzentrieren muß. Europa wird also nicht die Nationalstaaten delegitimieren. Die Schröder-Regierung wäre gut beraten, diese Marke für die weitere Entwicklung der Europäischen Union auch in ihrer Amtsführung im Rahme der europäischen Ratspräsidentschaft zu beachten. Schröder und Fischer konnten zwar be der Ablegung ihres Amtseides auf den Beistand Gottes verzichten, auf das Grundgeset bleiben sie allemal verpflichtet.

Unterstützen möchte ich indessen ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung u mehr europäische Identität in der Außen- und Sicherheitspolitik. Doch wird diese nich zu erreichen sein, indem der bisher vereinbarten – aber wenig praktizierten – Außen- und Sicherheitspolitik einfach neue Institutionen übergestülpt werden. Was no tut, ist mehr gemeinsamer politischer Wille. Und dieser erfordert zielstrebiger Abstimmung der Tagespolitik sowie der langfristigen Ziele auf das, was Europa braucht un gemeinsam tun muß, wenn es im "globalen Dorf" handlungsfähig werden und die gemeinsamen Interessen durchsetzen will. Das heißt: Im Zuge dieser Abstimmungen müsse übergeordnete gemeinsame Interessen definiert und aus diesen heraus Prioritäten gesetz werden. Das muß Aufgabe der ihren nationalen Parlamenten verantwortlichen Staats- un Regierungschefs im Europäischen Rat bleiben.

Danach mögen formalisierte Mehrheitsabstimmungen in den Ministerräten über die gegenwärtigen Re- gelungen hinaus einen nützlichen Beitrag leisten zum effektive Vollzug dieser gemeinsamen Politik. Ein Allheilmittel sind sie indessen nicht; be handfesten Interessengegensätzen schon gar nicht, im Gegenteil:

Wenn Mitgliedsstaaten bei der Wahrung ihrer mit den nationalen Parlamenten abgestimmte nationalen Interessen und politischen Ziele im Europäischen Rat bzw. im Rahmen eine "verfaßten Europäischen (Bundes-)Staates vom Europäischen Parlament überstimm würden, würde das weder Europas Handlungsfähigkeit nutzen noch dessen Zusammenhal stärken. Der Weg zu einem verfaßten europäischen Bundesstaat wäre deshalb, nicht nu aus heutiger Sicht, sondern auch auf absehbare Zeit, ein Irrweg.

Europa ist stark durch seine Vielfalt, aber nicht durch Homogenität, sondern durch die Heterogenität seiner Nationen und Regionen. Europas Bürger fühlen sich in ihre Vaterländern geborgen. Dem tragen die europäischen Verträge Rechnung. Das sollte s bleiben. Mehr Transparenz der Entscheidungsprozesse und mehr demokratische Legitimatio für die europäischen Institutionen sind nicht identisch mit der Erweiterung der Recht des Europäischen Parlamentes. Wichtig ist auch die demokratische Legitimation de Europäischen Rates in seinen unterschiedlichen Zusammensetzungen wie dessen demokratisch Kontrolle. Dabei sind insbesondere die nationalen Parlamente gefordert. Das Europäisch Parlament sollte bei den Entscheidungen des Rates und insbesondere bei den durch diesen zu verabschiedenden Richtlinien (nur) die zweite Kammer sein.

Reformiert werden muß indessen viel am Procedere in den mit den Verträge geschaffenen Institutionen, damit Europa seine Aufgaben auch in der neugeschaffene Währungsunion und nach seiner notwendigen Erweiterung um die mittel-osteuropäische Reformstaaten weiter – und besser! – erfüllen kann. Die Verträge vo Maastricht und Amsterdam haben dazu viele neue Möglichkeiten geschaffen wie auch für die Formulierung und Durchsetzung einer gemeinsamen europäischen Außen- un Sicherheitspolitik, die erst einmal genutzt werden sollten, bevor neu Integrationsschritte ins Auge gefaßt werden. Die zur Zeit wichtigste Aufgabe Europas is die Erweiterung der Union, und diese liegt auch im deutschen Interesse. Das Ziel unsere Europapoltik sollte aber "das immer engere Zusammenwachsen" in eine Gemeinschaft der Völker und Staaten bleiben in einem Europa der vereinten Vaterländer.


 
     
     
 
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