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Persilschein für die SED

 
     
 
Die kommunistische PDS als umfirmierte SED kann sich mit  einem weiteren  Persilschein schmücken. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bescheinigte der SED, daß sie kein "staatliches Organ" und keine "staatliche Einrichtung" der DDR gewesen sei, so daß Schadensersatz gegen diese Partei oder ihre Rechtsnachfolgerin nicht in Betracht käme, wie dieses ein Kläger begehrt hatte, der unter dem Terrorregime eben dieser SED schwer zu leiden gehabt hatte.

Der VI. Zivilsenat, dessen Horizont offensichtlich über den eines Lehrbuch
es vom pluralistischen Staat mit säuberlicher Gewaltenteilung nicht hinausgeht, stellt fest, Staatsorgane der DDR seien die Volkskammer, der Staatsrat oder der Ministerrat, nicht aber die SED gewesen. Nach dem staatsrechtlichen Verständnis der ehemaligen DDR sei die SED mit der "Staatsmacht" nicht gleichzusetzen. Dem stehe nicht entgegen, daß im ersten Artikel der Verfassung der DDR der "Führungsanspruch" der SED ausdrücklich festgeschrieben gewesen sei.

Tatsache ist: In der DDR war die SED als Partei nicht nur "Staatsorgan". Sie war vielmehr selbst der totalitäre Staat und verlangte von allen Bürgern nicht nur, daß sie gehorchten, sondern überdies, daß sie ideologisch freudig dem "Aufbau des Sozialismus" zustimmten. Die SED als solche war der Souverän. Von ihr, "der marxistisch-leninistischen Partei", ging die Staatsgewalt aus und nicht vom Volk. Die "Diktatur des Proletariats" war für die SED Grundlage für das politische System und zugleich die "umfassendste Demokratie".

Die Oberherrschaft der SED bedeutete, daß alle im gesamten Staatsaufbau zu lösenden Personal- und Sachfragen nur die Zustimmung zu den vorher getroffenen Entscheidungen der SED sein konnten. Das Zentralkomitee der SED sorgte mit "demokratischem Zentralismus" und seiner Kaderpolitik der Nomenklatura dafür, daß allzeit der Forderung Lenins entsprochen wurde, nicht zuzulassen, "daß die wichtigsten staatlichen Ernennungen nicht die führende Partei vornimmt".

Das gesamte politische System in der DDR war darauf abgestellt, die Beschlüsse der SED umzusetzen. Der "Staat" war dazu das Hauptinstrument ihrer Politik. Sie selbst war "die Staatspartei", welche die Gesellschaft politisch führte, erzog und organisierte. Die Stasi mit ihrem lückenlosen Spitzelsystem und ihren "Kundschaftern an der unsichtbaren Front" war nicht Instrument irgendeines "Staates", sondern dieser Staatspartei SED.

Auch das Recht war Herrschaftsinstrument dieser Partei, nicht Element einer Gewaltenteilung, auch wenn sich das noch immer nicht bis nach Karlsruhe herumgesprochen haben sollte.

Die realdemokratische Unfähigkeit, diese sozialistische Realität und Zielsetzung zu erfassen und ihr zu begegnen, war nicht nur zu Zeiten des Kalten Krieges, sondern ist noch heute die entscheidende Schwäche pluraldemokratischer Systeme, die von den Kommunisten geschickt genutzt wurde und wird. Ohne die Revolutionen der Menschen im früheren Ostblock gegen die wirtschaftlich zusammenbrechenden sozialistischen Systeme hätte der Westen diese auch weiterhin künstlich am Leben gehalten und so lange mit "friedlicher Koexistenz" bedacht, bis sie ihnen bei geeigneter Gelegenheit an die Gurgel gesprungen wären.

Die PDS als lediglich umfirmierte SED hat angesichts des Urteils des Bundesgerichtshofs gut Lachen. Erspart es ihr doch, ihre schlimme Vergangenheit "Staatspartei der DDR" zu bewältigen und für die Folgen ihrer unmenschlichen und unheilvollen Machtausübung einzustehen und Wiedergutmachung zu leisten. Sie kann weiter in der Demokratie mitspielen wie eine ganz normale Partei und wird von den Medien verhätschelt, so als wäre nichts gewesen.

 
     
     
 
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