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Vom Wappen des Deutschen Ordens zum Hoheitszeichen der Bundeswehr |
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Im Deutschen Reich führte nach der Zäsur von 1918 der sogenannte Flaggenstreit zwischen den schwarz-weiß-roten Anhängern der Reichsgründung von 1871 und den schwarz-rot-goldenen der Revolution von 1848 zu einem sogenannten Flaggenkompromiß, der die Fortführung beider Traditionslinien bedeutete.
Bereits die Weimarer Verfassung beinhaltet mit ihrem Artikel 3 einen Kompromiß. Zu den Reichsfarben bestimmt sie jene der Paulskirche und zur Handelsflagge Schwarz-Weiß-Rot "mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke". Begründet wurde dieser Rückgriff auf die Farben des Kaiserreiches mit einer besseren Erkennbarkeit auf See und der Tatsache, daß sie durch die vorausgegangenen Jahrzehnte auf den Weltmeeren als Symbol des Deutschen Reiches eingeführt waren.
Weitere neue Flaggen für die neue Republik brachte wenige Wochen später Reichspräsident Friedrich Eberts Flaggenerlaß vom 27. September 1919. Das Staatsoberhaupt genehmigte eine Reichspräsidentenflagge "in den Reichsfarben mit dem neuen Reichsadler in der Mitte auf einem rechteckigen, goldenen, weißumränderten Schild" und eine ebenfalls in den Reichsfarben gehaltene Reichswehrministerflagge mit dem Eisernen Kreuz in der Mitte. Dem aus der Kaiserzeit übernommenen schwarz-weiß-roten Gösch mit dem Eisernen Kreuz fügte er analog zur Handelsflagge die Reichsfarben in der inneren oberen Ecke hinzu.
Schließlich wurde mit dem Erlaß auch die Reichskriegsflagge den neuen politischen Verhältnissen angepaßt. So traten in der inneren oberen Ecke an die Stelle der alten die neuen Reichsfarben. Der Übergang vom Kaiserreich zur Republik war jedoch nicht nur mit einem Wechsel der Reichsfarben verbunden, sondern auch mit einer Zentralisierung des Reichsaufbaus. Dieses brachte eine Machtverschiebung vom mit Abstand größten Bundesstaat beziehungsweise Reichsland Preußen zum Reich mit sich. Dem trug der Reichspräsident in seinem Erlaß durch die Ersetzung des preußischen Adlers durch den Reichsadler in der Kriegsflagge Rechnung.
Obwohl diese Anpassungen also durchaus logisch und konsequent waren, wurde von dem für die künstlerische Formgebung des Reiches zuständigen Reichskunstwart neben der Reichs- präsidentenflagge diese neue Reichskriegsflagge als unmöglich erachtet.
In der Tat war es aus heraldischer Sicht nicht unproblematisch, daß der für die Republik neu gestaltete schwarze Adler mit seinem Schnabel, seiner Zunge und seinen Fängen von roter Farbe statt wie beim Reichswappen auf goldgelbem Grunde hier auf weißem zu sehen war. Schließlich war es ja gerade der traditionelle goldene Hintergrund, der in der Kombination mit dem schwarzen Reichsadler sowie dessen roter Bewehrung und Zunge als heraldische Rechtfertigung der neuen Reichsfarben angeführt wurde.
Ein weiteres Problem war, daß die neue Kriegsflagge der in der Verfassung festgelegten schwarz-weiß-roten Handelsflagge heraldisch nicht entsprach. Eine heraldische Entsprechung war aber wünschenswert, um auch unkundigen potentiellen Angreifern unmißverständlich zu verstehen zu geben, daß die deutsche Handelsflotte unter dem Schutze der Schiffe mit der Reichskriegsflagge stand.
Der Kritik trug Ebert durch seine Verordnung über die deutschen Flaggen vom 11. April 1921 Rechnung. Die Handelsflagge mit einem schwarzen, weißgeränderten Kreuz von der Form des Eisernen Kreuzes machte er zur neuen Kriegsflagge, und die umstrittene Reichspräsidentenflagge ersetzte er durch eine Standarte, "ein gleichseitiges, rotgerändertes, goldenes Rechteck, darin der Reichsadler, schwebend, nach der Stange gewendet".
Von den insgesamt zehn deutschen Flaggen waren vier mit dem Eisernen Kreuz belegt und fünf bestanden aus je einem schwarzen, weißen und roten Querstreifen. Bei den vieren handelte es sich um die bereits erwähnte Reichskriegsflagge, die Gösch, die Flagge des Reichswehrministers und die "Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz" für Handelskapitäne, die früher Offiziere der Reichsmarine gewesen waren.
Die fünf schwarz-weiß-roten Flaggen waren die Handelsflagge, die Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz, die Reichskriegsflagge, die Gösch und die "Dienstflagge der übrigen Reichsbehörden zur See". Genau die Hälfte der Flaggen der Weimarer Republik war damit schwarz-weiß-rot.
Schwarz-Weiß-Rot erfreute sich insbesondere bei den Auslandsdeutschen in Übersee hoher Wertschätzung, waren es jenseits der Meere doch gerade die schwarz-weiß-roten Flaggen auf den Kauffahrtei- und Kriegsschiffen gewesen, die ab 1871 von der Einigung der Deutschen in einem starken Reich gekündet hatten.
Entsprechend groß war der Widerstand von dieser Seite gegen die Ersetzung der alten Reichsfarben durch die neuen. Es kam sogar so weit, daß das Reich sich gezwungen sah, andere Staaten darum zu bitten, die schwarz-rot-goldene Trikolore vor ihren dortigen Vertretungen gegen Angriffe eigener Landsleute zu schützen.
Diesem geradezu absurden, beschämenden und kaum erträglichen Übelstand versuchte Hindenburg nach seiner Wahl zum Nachfolger Eberts als Reichspräsident durch die Zweite Präsidialverordnung über die deutschen Flaggen vom 5. Mai 1926 abzuhelfen.
Mit ihr trug er dafür Sorge, daß fortan die gesandtschaftlichen und konsularischen Behörden des Reichs an außereuropäischen Plätzen, die von den Seehandelsschiffen angelaufen wurden, neben der Flagge in den Reichsfarben die Handelsflagge führten. Auch in dieser Frage war nun ein Kompromiß zwischen Schwarz-Weiß-Rot und den Farben der Republik geschaffen.
Gerne wird dieser in der Verfassung vom 11. August 1919 und den beiden Präsidialverordnungen vom 11. April 1921 und 5. Mai 1926 geregelte Weimarer Flaggenkompromiß als fauler Kompromiß sowie Zeichen von Schwäche und Halbherzigkeit kritisiert. Diese Kritik wird dem Problem nicht gerecht.
Selbstverständlich ist es für die Stabilität eines Staates wünschenswert, daß das Staatsvolk sich unter einer einzigen Flagge sammelt. Diese Feststellung ist ebenso richtig wie die, daß unterschiedliche Konfessionszugehörigkeiten und Parteipräferenzen in einer Nation eine potentielle Gefährdung ihres Zusammenhalts darstellen.
Trotzdem käme doch kein Demokrat auf die Idee, die Forderung aufzustellen, daß in Deutschland eine der Kirchen zur einzigen Staatskirche und eine der Parteien zur einzigen Staatspartei erhoben werde. Vielmehr schätzen wir es als Pluralismus, wenn der Staat in seinen Parlamenten und Gremien die heterogene Zusammensetzung des Volkes widerspiegelt. Analog sollten wir über die Weimarer Republik und ihren Flaggenkompromiß urteilen.
Natürlich wäre es wünschenswert gewesen, eine Staatsflagge zu finden, die alle Deutsche oder doch deren überwiegende Mehrheit als die ihre hätten anerkennen wollen und können. An Versuchen, eine solche Flagge zu konstruieren, hat es auch nicht gefehlt. Vielleicht hätte der Vierfarb Schwarz-Weiß-Rot-Gold eine Lösung sein können.
Andererseits barg jedoch jede mehr oder weniger neu konstruierte Flagge jenseits von Schwarz-Weiß-Rot und Schwarz-Rot-Gold die Gefahr, weder von den Anhängern des schwarz-weiß-roten Dreifarbs noch von denen der schwarz-rot-goldenen Trikolore als die ihre anerkannt zu werden.
Mit der Fortführung sowohl der schwarz-weiß-roten als auch der schwarz-rot-goldenen Traditionslinie war doch immerhin erreicht, daß sich jeder der politischen Mitte zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten zuzurechnende Deutsche mit den Flaggen der Weimarer Republik wenigstens halbwegs identifizieren konnte.
Resümierend läßt sich folgendes feststellen. Eines der gravierenden Probleme der Weimarer Republik war die Spaltung ihrer politischen Mitte in der Flaggenfrage und nicht ihr mühsamer Versuch, dieser Spaltung Rechnung zu tragen und sie in ihrer Staatssymbolik pluralistisch widerzuspiegeln.
Der Wechsel von der Weimarer Republik zum Dritten Reich nach der nationalsozialistischen "Machtergreifung" brachte nach dem Weimarer Kompromiß zwischen Schwarz-Rot-Gold und Schwarz-Weiß-Rot vorerst einen neuen zwischen der Flagge "der ruhmreichen Vergangenheit des Deutschen Reiches" und jener "der kraftvollen Wiedergeburt der Deutschen Nation", wie es 1933 offiziell hieß.
Aus Rücksicht auf den konservativen Reichspräsidenten Hindenburg und andere deutsche Konservative vermischten die neuen Machthaber vorerst eigene nationalsozialistische Symbole mit solchen des Kaiserreiches. So heißt es im vom Reichskanzler gegengezeichneten Erlaß des Reichspräsidenten vom 12. März 1933, daß vom folgenden "Tage bis zur endgültigen Regelung der Reichsfarben die schwarz-weiß-rote Fahne und die Hakenkreuzfahne gemeinsam zu hissen" seien.
Durch eine zweite Verordnung vom 2. April 1933 erhielt die in den Farben der Weimarer Republik gehaltene Standarte des Reichspräsidenten statt der roten eine schwarz-weiß-rote Umrandung. Von den übrigen Flaggen der Weimarer Republik wurden die schwarz-rot-goldenen ersetzt und die schwarz-weiß-roten nunmehr ohne das schwarz-rot-goldene Obereck geführt. Des weiteren wurde auf den Behördenflaggen mit dem schwarz-rot-goldenen Reichswappen dieses durch den Reichsadler ohne das goldene Wappenschild ersetzt.
Nach dem Tode Hindenburgs am 2. August 1934 sank die Rücksicht auf die Konservativen rapide, und die Symbole des Reiches wurden zunehmend nationalsozialistischer. So verabschiedete beispielsweise der Reichstag am 15. September 1935 ein neues Reichsflaggengesetz, welches festlegte: "Die Reichsfarben sind Schwarz-Weiß-Rot. Die Reichs- und Nationalflagge ist die Hakenkreuzfahne. Sie ist zugleich Handelsflagge."
Per Verordnung vom 11. April 1935 trat an die Stelle der Reichspräsidentenstandarte mit ihrer schwarz-weiß-roten Umran-dung die "Standarte des Führers und Reichskanzlers". Sie war "ein gleichseitiges, schwarz-weiß-schwarz gerändertes, rotes Rechteck, das inmitten einer runden weißen Scheibe ein von einem Eichenkranz umrahmtes, schwarz-weiß gerändertes, schwarzes Hakenkreuz trägt. In den vier Ecken der Standarte" befanden "sich abwechselnd der Adler auf dem Hakenkreuz im Eichenkranz und der Adler der Wehrmacht, beide in Gold".
Auch die Reichskriegsflagge, die Gösch der Kriegsschiffe und die "Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz", die bis dahin zumindest auf der schwarz-weiß-roten Trikolore basiert hatten, wurden jetzt zu Hakenkreuzfahnen. Durch die diesbezügliche Verordnung vom 5. Oktober 1935 wurden die Gösch der Kriegsschiffe der Hakenkreuzflagge gleich und die Hakenkreuzflagge mit einem weiß geränderten Eisernen Kreuz in der inneren oberen Ecke zur "Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz".
Und über die neue Reichskriegsflagge heißt es in der Verordnung, sie sei "ein rotes Rechteck, auf dessen Mittelachse, etwas nach der Stange verschoben, sich eine zweimal schwarz-weiß geränderte weiße Scheibe mit einem ebenfalls schwarz-weiß geränderten Hakenkreuz befindet, dessen unterer Schenkel nach der Stange zu geöffnet ist. Unter der weißen Scheibe liegt ein viermal weiß und dreimal schwarz gestreiftes Kreuz, dessen Balken die Verlängerung des senkrechten und waagerechten Durchmessers der weißen Scheibe bilden. Im inneren, oben roten Felde steht ein weiß gerändertes Eisernes Kreuz."
Der um einen dritten, roten Streifen ergänzte preußische und ostdeutsche Zweifarb wurde damit seiner Bedeutung als deutsches Staatssymbol fast vollständig beraubt. Es blieb das Eiserne Kreuz als Flaggenbestandteil, Flug- und Kampffahrzeugkennung sowie Auszeichnung.
Am Tage des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges wurde das Eiserne Kreuz als Auszeichnung ein zweites und vorerst letztes Mal auf Kriegsdauer erneuert. Analog zu den Ausführungen der beiden vorangegangenen Kriege stand auf der Vorderseite das Erneuerungsjahr und auf der rückwärtigen Seite das Jahr der Stiftung.
Die königlichen Initialen, Kronen und Eichenblätter entfielen und wurden auf der Vorderseite durch ein Hakenkreuz ersetzt. Da es sich jetzt auch formal nicht mehr nur um einen preußischen Orden, sondern um einen des Reiches handelte, wurde die Mittelbahn des Bandes rot.
Von 1939 bis 1945 wurde das Eiserne Kreuz II. Klasse rund 2,3 Millionen Mal und das Eiserne Kreuz I. Klasse rund dreihunderttausendmal verliehen. Das Großkreuz erhielt in diesem Krieg als einzige Person der Reichsmarschall Hermann Göring, dessen bevorzugte Stellung in der Wehrmacht in dieser Verleihung einmal mehr zum Ausdruck kam.
Eine weitere Klasse des Eisernen Kreuzes wurde mit dem am Hals zu tragenden Ritterkreuz gestiftet, das in der Bewertung die Stelle des früheren Pour le Mérite einnahm. 7200mal wurde das einfache Ritterkreuz, 853mal das Ritterkreuz mit Eichenlaub, 150mal das Ritterkreuz mit Eichenlaub und Schwertern, 27mal das Ritterkreuz mit Eichenlaub, Schwertern und Brillanten sowie einmal das Ritterkreuz mit goldenem Eichenlaub, Schwertern und Brillanten verliehen.
Nach dem Kriege brach die Bundesrepublik wie die DDR und im Gegensatz zur kompromißbereiteren Weimarer Republik mit der schwarz-weiß-roten Tradition. Das Eiserne Kreuz hat die Bundesrepublik jedoch als militärisches Symbol übernommen. Am 12. November 1955, als den ersten Soldaten der Bundeswehr ihre Ernennungsurkunden überreicht wurden, schmückte das Eiserne Kreuz bereits als das Symbol der Streitkräfte die Stirnwand der Halle der Bonner Ermekeilkaserne. Seit dem Oktober 1956 dient es wieder in seiner ursprünglichen, klassischen Tatzenform als Kennzeichen deutscher Flug- und Kampffahrzeuge.
Der Traditionserlaß von 1965 würdigt das Symbol der Bundeswehr als "Sinnbild sittlich gebundener soldatischer Tapferkeit". Und der Nachfolgeerlaß von 1982 spricht ihm besondere Bedeutung zu "als nationales Erkennungszeichen und als Sinnbild für Tapferkeit, |
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