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Die Berichterstattung über neuere Forderungen ausländischer Vertreter von Opfern de Nationalsozialismus läßt leider die Rechtslage außer acht. Im Unterschied zur Situatio nach dem Ersten Weltkrieg, als der Versailler Vertrag eindeutig Reparations- un Wiedergutmachung sleistungen für Deutschland festgelegt hatte, war es dazu nach 1945 nich gekommen. Das letzte für ganz Deutschland gültige Abkommen der Siegermächte bis zu Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 war das Potsdamer Protokoll vom 2. August 1945. E enthält keine konkreten Festlegungen über deutsche Reparations- un Wiedergutmachungsleistungen, weil es darüber unter den Siegermächten keine Einigung gab
Stalin hatte eine Summe von 20 Milliarden Dollar gefordert, die Amerikaner hielten da angesichts der ungeheuren Kriegszerstörungen und wegen der schlechten Erfahrungen mit de hohen deutschen Lasten nach dem Ersten Weltkrieg für überhöht und wollten die Summe au zehn Milliarden Dollar begrenzen. Das Protokoll enthält deshalb nur die Empfehlung, jed Siegermacht solle ihre Ansprüche aus ihrer Besatzungszone befriedigen (wa selbstverständlich die Entschädigung ihrer Opfer einschloß). Näheres sollte spätere Konferenzen des Alliierten Kontrollrates überlassen bleiben, wozu es wegen de ausbrechenden Kalten Krieges nie mehr kam.
Nimmt man jedoch die praktischen Handlungen der Siegermächte, dann ist Deutschlan weit höher als in der ursprünglich von Stalin geforderten Dimension zur Ader gelasse worden. Allein die Abtrennung der deutschen Ostgebiete und die Vertreibung der Einwohne stellt weit mehr als den Wert von 20 Milliarden Dollar dar. Mit ebenfalls weit mehr als dieser Summe muß die fünfundvierzigjährige Ausplünderung der SBZ/DDR durch die Sowjetunion angesetzt werden.
Mit noch einmal dieser Summe sind die auch in Westdeutschland erfolgten Demontagen un Reparationen anzusetzen sowie die Beschlagnahme der verbliebenen deutschen Handels- un Fischereiflotte, der Auslandsvermögen, aller Goldbestände (Raubgold eingeschlossen, wi hätte man es an den Barren erkennen sollen?), der Raub von Kunstschätzen, Patenten geplünderte Tresore und so weiter.
Mit dem Londoner Schuldenabkommen von 1951/52 hat die erste deutsche Bundesregierun die Regelung der deutschen Auslands-Vorkriegs-, Kriegs- und Nachkriegsschulde einschließlich Entschädigungsleistungen (im Sinne des westdeutsche Alleinvertretungsanspruchs für ganz Deutschland) erwirkt, Wiedergutmachung an Israe geleistet, den Lastenausgleich erbracht und nach Abschluß der Ostverträge in de siebziger Jahren sogar Milliarden an die kommunistischen Regierungen für die Entschädigung von ehemaligen Gefangenen und Zwangsarbeitern gezahlt, die jedoch in de staatlichen Schluderwirtschaften versandet sind.
Die Aufzählung ist unvollständig. Experten beziffern diese Leistungen auf rund 20 Milliarden Dollar. Kurzum: Deutschland ist für den von ihm begonnenen und verlorene Krieg in einer Höhe bestraft worden wie vor ihm kein anderes Volk in der bisherige Weltgeschichte auf jeden Fall um ein Vielfaches höher, als ihm die Siegermächt im Sommer 1945 unter dem unmittelbaren Eindruck der deutschen Verbrechen zuzumuten wagten.
Das ist mit Hintergrund dafür, daß es 1990 zu keinen Friedensverhandlungen mit eine förmlichen Friedensvertrag gekommen ist. Dabei hätten nämlich Verluste und Forderunge gegeneinander aufgerechnet werden müssen, was angesichts der ungeheuren Verbrechen un Umwälzungen im Europa dieses Jahrhunderts gar nicht zu leisten gewesen wäre.
Nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag ist Deutschland aus allen Festlegungen der frühere Siegermächte befreit, an keine aus nationalsozialistischem Regime und Krieg herrührende äußeren Zwangsauflagen mehr gebunden und völlig souverän. Daher gibt es auch kein rechtlichen Haftungen mehr für Unternehmen. Die heutigen Konzerne sind nur zum Tei identisch mit den gleichnamigen Vorkriegsunternehmen. Sie haben die Interessen ihre jetzigen Eigentümer, Kunden und Mitarbeiter wahrzunehmen. Es ist an der Zeit, da Bundesregierung und Parlament das Recht verteidigen, auch Unternehmen vo ungerechtfertigten Forderungen schützen und verhindern, daß die Enkel und Urenkel fü Schandtaten in Regreß genommen werden, die sie nicht begangen haben. Fritz Schenk |
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