A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
     
 
     
 

Selbst in der Falle?

 
     
 
Eigentlich paßt es nicht in das Idealbild einer Demokratie, daß Parteie verboten werden. Über das Schicksal von Parteien müßte allein das Volk, de Souverän, der Wähler entscheiden. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich aber ei Hintertürchen offengelassen, um die Notbremse des Parteienverbots zu ziehen, wenn die Herrschenden glauben, sich auf den Wähler nicht verlassen zu können. Sie hat sich zu "wehrhaften Demokratie" erklärt. Das Volk hat in Deutschland bereits einmal mi Mehrheit den Parteienstaat abgeschafft, weil es meinte, er sei nicht in der Lage gewesen die schwierige Situation, in der sich der Staat befand, zu meistern. Darum gaben bei de letzten Reichstagswahl in der Weimarer Republik
1932 fast 60 Prozent der Wahlbürge Parteien die Stimme, die sich für die Abschaffung der parlamentarischen Demokrati ausgesprochen hatten: NSDAP, DNVP, KPD. Solche Möglichkeit sollten die Bundesbürge nicht noch einmal haben, und daher schuf man die Möglichkeit, Parteien, die gegen die Verfassung verstoßen, durch das Bundesverfassungsgericht zu verbieten.

Die erste Partei, die mit dieser Methode ausgeschaltet wurde, war die Sozialistisch Reichspartei (SRP), eine Partei, die, nur leicht verhüllt, den nationalen Gedanken mi sozialistischen Zielen verband. Nachdem sie 1951 bei Landtagswahlen bis zu 11 Prozent de Stimmen gewinnen konnte, stellte die Bundesregierung den Verbotsantrag, dem da Bundesverfassungsgericht auch schnell entsprach. Ein Jahr später wurde sie als NSDAP-Nachfolgeorganisation für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst.

Weil die Einseitigkeit allzu deutlich gewesen wäre, hätte man nur nach rechtsauße die Verbotswaffe geschwungen, obgleich auf der linken Seite die Kommunistische Parte Deutschlands (KPD) nicht minder verfassungsfeindliche Ziele verfocht und zudem noch eine starken Rückhalt im sowjetzonalen Regime hatte, stellte die Bundesregierung zur selbe Zeit auch gegen die KPD einen solchen Antrag. Für dessen Entscheidung brauchte allerding das Gericht viel länger. Erst 1956 fiel das Verdikt. Die KPD ging in den Untergrund, au den sie sich in aller Ruhe hatte vorbereiten können.

Aber siehe: 1968 wurde sie wieder legal, wobei der Justizminister der großen Koalitio CDU/SPD Gustav Heinemann hilfreich seine Hand geliehen hatte. Jetzt hieß sie allerding DKP – Deutsche Kommunistische Partei und konnte ihre alte Politik propagieren.

Schon diese wundersame Wiederauferstehung einer verfassungsfeindlichen Partei zeigt daß Parteienverbote weniger aus juristischen Gesichtspunkten erlassen werden als nac politischen oder deutlicher: machtpolitischen Opportunitätsgründen. Und das – übrigens nach parteipolitischem Proporz besetzte – Bundesverfassungsgerich funktioniert.

Jetzt soll die NPD verboten werden. Die etablierten Parteien und die Massenmedien habe sich so in die Verbotsforderung hineingesteigert, bis in eine hysterisch zu nennend Stimmung, daß sie nicht mehr zurückkönnen. Würden sie jetzt aufgrund de unzureichenden Begründung zurückzucken, wäre das ein Triumph für die NPD. Also heiß es: Augen zu und durch. An sich stets systemkonforme Beobachter wiegen aber bedenklich ih Haupt und bezeichnen den Verbotsantrag als einen "riskanten Schnellschuß" Selbst Verfassungsschützer sollen von der Ruck-zuck-Entscheidung Bundeskanzler Schröder überrascht worden sein, weil angeblich das von einzelnen Landesverfassungsschutzämter und dem Bundesamt meistenteils über V-Männer in der NPD zusammengetragene Material noc nicht einmal abgeglichen worden ist.

Ein belastendes Moment soll sein, daß die NPD die "Gewalt als Mittel" nich ausschließe. Das kann jedoch kaum ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verfassung sein vertraten doch ähnliche Ansichten prominente Mitglieder der heute als Regierungsparte fungierenden Grünen, ja , sogar mancher heutige Minister. Und schwer dürfte auch zu beweisen sein, daß die NPD öffentlich Gewalt anwendet. Jeder Beobachter weiß, daß de riesige Polizeiaufmarsch bei NPD-Demos lediglich notwendig ist, weil Linksradikale mi Gewalt gegen die von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch Machenden vorgehen wollen.

Seit Jahrzehnten existiert die NPD, und sie hat es in der Zeit gerade mal auf 0, Prozent der Stimmen bei der letzten Bundestagswahl gebracht, das sind weniger als die Tierschutzpartei oder die Grauen Panther. 0,3 Prozent sollen also die Bundesrepubli Deutschland gefährden. Es scheint so, als habe die Bundesregierung sich in der eigene Falle gefangen.

 


 
     
     
 
Diese Seite als Bookmark speichern:
 
     
     
     

     
 

Weitere empfehlenswerte Seiten:

Teotihuacan

Linksaußen-Hetze bleibt erlaubt

Ein Sonntag im August

 
 
Erhalten:
 

 

   
 
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
WISSEN48 | ÜBERBLICK | THEMEN | DAS PROJEKT | SUCHE | RECHTLICHE HINWEISE | IMPRESSUM
Copyright © 2010 All rights reserved. Wissensarchiv