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Viele Staaten haben die Macht, aber kein Staat hat das Recht, willkürlich und entschädigungslos in das neben dem Leben dem Menschen ureigenste Recht, das Recht auf erarbeitetes Eigentum und damit auch auf Erbe, einzugreifen. Tut er es dennoch, dann verliert er automatisch den ethisch-moralischen Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein.
Angesichts des berechtigten Streites um die unrechtmäßigen SBZ-Enteignungen und des kämpferischen Engagement s des Hamburger CDU-Mitglieds Heiko Peters für eine Rückgabe des in "Rechtsstaatshand" befindlichen Hehlergutes "Privateigentum" lohnt es sich, einmal die Geschichte zu befragen, um die Motive der damaligen "Bodenreform" zu erhellen. Nichts ist dabei ehrlicher als die Stimme der "Enteigner" selbst. Schlagen wir hierzu das vom Politbüro des ZK der SED unter Vorsitz von Erich Honecker im Jahre 1978 herausgegebene Buch "Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands" auf. Darin lesen wir:
"Am 9. Juni 1945 wurde die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) unter Leitung von Marschall G. K. Shukow, Kandidat des Zentralkomitees der KPdSU(B) (B = Bolschewiki), gebildet.
Am 19. Juni 1945 schlossen das Zentralkomitee der KPD und der Zentralausschuß der SPD ein Aktionsabkommen, in dem sie sich zur Zusammenarbeit bei der restlosen Überwindung des Faschismus und beim Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Republik verpflichteten.
Am 14. Juli 1945 schlossen sich KPD, SPD, CDU und LDPD zu einem Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien zusammen. Zu ihrem gemeinsamen Ziel erklärten sie die restlose Überwindung des Faschismus, den Aufbau des Landes auf antifaschistisch-demokratischer Grundlage und ein freundschaftliches Verhältnis zu allen Völkern. Beschlüsse konnten in den Blockausschüssen, die auf allen Ebenen entstanden, nur einstimmig gefaßt werden.
Auf einer von der KPD organisierten Kundgebung von Landarbeitern und Bauern in Kyritz (Prignitz) erläuterte Wilhelm Pieck am 2. September 1945 Aufgaben und Ziele der demokratischen Bodenreform und rief die Landbevölkerung zum aktiven Mitwirken auf. Die Teilnehmer dieser Kreisbauernversammlung erklärten in einer Entschließung: ,Wir Bauern sind bereit, aus dem Grund und Boden herauszuholen, was nur möglich ist. Dazu brauchen wir freie Bauernwirtschaften ... Wir verlangen die Aufteilung des Bodens der Kriegsverbrecher und Kriegsschuldigen und des ganzen Großgrundbesitzes über 100 Hektar an die kleinen Bauern, Landarbeiter und Kriegsvertriebenen. Ähnliche Konferenzen, auf denen führende Funktionäre der KPD und SPD auftraten, fanden in zahlreichen Kreisen der sowjetischen Besatzungszone statt. Vor allem die KPD trug die Forderung ,Junkerland in Bauernhand! in die Dörfer, wo eine wachsende Zahl werktätiger Bauern und Landarbeiter diese Losung aufgriff. Die SPD unterstützte die Vorbereitung einer Bodenreform.
Es war ein bedeutsamer Erfolg, daß am 3. September 1945 die Provinzialverwaltung Sachsen auf Initiative der KPD und mit Zustimmung aller antifaschistisch-demokratischen Kräfte die erste Verordnung über die Durchführung der demokratischen Bodenreform erließ. Nach diesem Vorbild verabschiedeten auch die übrigen Landes- und Provinzialverwaltungen der sowjetischen Besatzungszone solche Verordnungen.
Unter Führung der Arbeiterklasse wurde die demokratische Bodenreform zu einer bis dahin beispiellosen erfolgreichen revolutionären Massenaktion, zum ersten Höhepunkt des revolutionären Umwälzungsprozesses. Am 4. September 1945 riefen KPD und SPD dazu auf, in allen Orten gemeinsame Funktionärskonferenzen durchzuführen mit dem Thema ,Die Bodenreform, die dringendste Aufgabe der demokratischen Kräfte.
Ende Oktober verfügte die SMAD mit den Befehlen Nr. 124 und 126 eine vorläufige Beschlagnahme des Eigentums des früheren Staates, der NSDAP, von Kriegsverbrechern und aktiven Nazis, um Raub und Mißbrauch dieses Eigentums sowie sein Verlagern in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Die unter Sequester, das heißt unter zeitweilige Zwangsverwaltung, gestellten Groß- und Rüstungsbetriebe waren der Verfügungsgewalt des Monopolkapitals entzogen. Endgültig über das Schicksal dieser Betriebe zu entscheiden blieb dem deutschen Volke selbst vorbehalten.
Ein wirksamer Schlag gegen das Monopolkapital wurde in Sachsen geführt. Dort beschloß die Landesverwaltung am 29. Oktober 1945, den Kriegsverbrecher Friedrich Flick entschädigungslos zu enteignen und seine Unternehmungen und Vermögenswerte zum Eigentum des Landes Sachsen zu erklären. Mit der Enteignung des Flick-Konzerns wurden wichtige Betriebe, darunter die Mitteldeutsche Stahlwerke GmbH Riesa, die Großstahlwerke Döhlen, die Waggonfabrik Busch in Bautzen, dem Monopolkapital entrissen und in die Hände des Volkes übergeführt.
Auf erbitterten Widerstand stieß die revolutionäre Umgestaltung der Agrarverhältnisse bei den Großgrundbesitzern und ihrem Anhang. Sie versuchten, die Dorfbevölkerung einzuschüchtern oder für ihre Zwecke zu mißbrauchen. Gerüchte wurden verbreitet, die Bodenreform wäre nicht von Dauer und die Neusiedler müßten dafür büßen, wenn sie Land übernähmen. Man versuchte, reaktionäre Elemente in die Bodenreformkommissionen einzuschleusen. Selbst mit Gewaltakten wurden die Pioniere der Bodenreform bedroht. Die Junker und ihr Klüngel sabotierten mit allen Mitteln die Demokratisierung der Landwirtschaft und einen Aufschwung in der Agrarproduktion.
Auch reaktionäre Kräfte in den Vorständen der CDU und LDPD suchten die Bodenreform zu hintertreiben oder zumindest ihren antiimperialistisch-demokratischen Charakter abzuschwächen, denn die Bodenreform bedeutete den ersten tiefen Eingriff in die sozialökonomische Struktur und damit in das Eigentum der Ausbeuterklasse. Das Auftreten leitender Politiker der CDU und der LDPD gegen die Bodenreform führte zu schwerwiegenden Belastungen der Blockpolitik. Aber die Sachwalter des Junkertums vermochten weder die Bodenreform aufzuhalten noch die Zusammenarbeit der Parteien im antifaschistisch-demokratischen Block zu sprengen. Einige besonders reaktionäre Gegner der Bodenreform isolierten sich selbst und wurden von Führungspositionen in CDU und LDPD abgelöst.
Das enteignete Land wurde einem staatlichen Bodenfonds zugeführt. Aus diesem Fonds, der rund 3,3 Millionen Hektar umfaßte davon rund 2,5 Millionen Hektar aus ehemaligen Großgrundbesitz erhielten über 200 000 Landarbeiter und Umsiedler Boden in der Regel 5 bis 7 Hektar , außerdem Inventar für neue Wirtschaften. Etwa 125 000 landarme Bauern und Kleinpächter konnten ihre Wirtschaften durch das Übereignen von Acker-, Weide- oder Waldflächen erweitern.
Die Inbesitznahme des Bodens, der Empfang der Eigentumsurkunden meist aus den Händen bewährter Arbeiterfunktionäre wurde von der Dorfbevölkerung oft als wahres Volksfest mit Demonstrationen, Musik und Tanz gefeiert.
Zugleich entstand mit der demokratischen Bodenreform gesellschaftliches Eigentum an Grund und Boden, denn etwa ein Drittel des Bodenfonds gelangte in die Hände staatlicher, kommunaler und gesellschaftlicher Organe. Auf ungefähr drei Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche entstanden in der Folgezeit etwa 500 volkseigene Güter (VEG).
Mit der Beseitigung des Großgrundbesitzes, der ökonomischen Stärkung der Klein- und Mittelbauern und der Herausbildung gesellschaftlichen Eigentums auf dem Lande wurden feste Fundamente für das Bündnis zwischen der Arbeiterklasse und der gesamten werktätigen Bauernschaft gelegt und die Bauernbefreiung erfolgreich eingeleitet.
Die demokratische Bodenreform entsprach der im Potsdamer Abkommen geforderten Entnazifizierung, Entmilitarisierung und Demokratisierung. Indem sie das Junkertum als Klasse beseitigte, zerschlug sie die Bastionen des Imperialismus und Militarismus auf dem Lande.
Die Anwesenheit der sowjetischen Besatzungsmacht trug wesentlich dazu bei, daß der Widerstand der Großgrundbesitzer und ihres Anhangs im Keime erstickt werden konnte."
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