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Die Zielvorstellung der Initiatoren der Wanderausstellung "Vernichtungskrieg Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944" ergab sich allein aus der Titulatur. Freilic mußte der wissenschaftliche Anspruch schon daran scheitern, daß die gegnerischen Mächt in diesen Auseinandersetzungen um weltweite Absatzmärkte und Rohstoffe, die ihren Anfan schon im Ersten Weltkrieg es genommen hatten, vollständig ausgespart blieben. Daß jede Krieg die Grenzen üblicher menschlicher Gesittung überschreitet, ist Allgemeingut eine jeden wacheren Zeitgenossen. Wie die Nachkriegsbeispiele Korea, Vietnam und Golfregio zeigen, gelten neben wirtschaftlichen Gründen immer auch nationale Selbstbestimmung Befreiung von fremder Herrschaft und Erhalt der Gemeinschaft als Motive für de Kriegseintritt. Keinesfalls ist es hinreichend, die furchtbaren Schlachten des Kriege allein aus der moralischen Sprache von Fotos ableiten zu wollen; diese erhellen de Augenblick, sagen aber wenig über die kriegsrechtliche Lage aus. Zwar gilt, daß die Sieger die Geschichte schrieben, aber gerade deswegen sind deren Motive und die Art ihre Kriegführung noch längst nicht von der Historie gewürdigt worden. Die nachfolgend Arbeit des Düsseldorfer Rechtsanwaltes am Oberlandesgericht, Dr. Wolf Stoecker (Jahrgan 1907), sind Beweis und Baustein dafür, daß aufrichtiges sachkundiges Bemühen allema mehr Frucht trägt als demagogische Argumentationsketten, die nur dem raschen Augenblic und kurzsichtiger parteipolitischer Berechnung dienen. In der Dialektik diese Erkenntnisprozesses, als List der Geschichte, erfüllt jene Ausstellung ungewollt dan doch noch einen Zweck.
In der in diesen Tagen in Kiel g zeigten Wanderausstellun "Vernichtungskrieg. Verbre-chen der Wehrmacht 1941 bis 1944" werde insgesamt zehn Fotos über Vorgänge am 22. April 1941 in Pancevo gezeigt, unter dene dies als erstes hier wiedergegebene Bild vom "Gnadenschuß" eine Wehrmachtsoffiziers, gerichtet auf eines der Opfer einer Erschießung an de Friedhofsmauer, das bekannteste ist. Die dem Besucher der Ausstellung auf Stellwänden un im Katalog (Seite 28) dazu gegebene Erläuterung hat unter der Überschrift "Di ersten Sühnemaßnahmen gegen die serbische Bevölkerung" folgenden Wortlaut:
"In Serbien ließ die Wehrmacht von Beginn an keine Zweifel aufkommen, daß si gewillt war, auch gegen Zivilisten mit blutigen Mitteln vorzugehen. Als in Pancevo, de Hauptstadt des Banat, am 17. und 18. April 1941 also noch vor der Kapitulation de jugoslawischen Armee zwei SS-Männer ermordet wurden, ordnete de Standortkommandant, Oberstleutnant von Bandelow, als Sühnemaßnahme die Ermordung vo Zivilisten an: Wehrmachtsangehörige trieben wahllos Einwohner der Stadt zusammen. Am 22 April 1941 wurden 18 Menschen im Friedhof erhängt, weitere 18 Personen von eine Exekutionskommando des Wehrmachtsregiments ,Großdeutschland an der Friedhofsmaue erschossen. Die Leichen blieben zur Abschreckung drei Tage lang ausgestellt. Die gefallenen SS-Männer wurden in einer demonstrativen Zeremonie beerdigt."
Keine der in dieser Darstellung aufgeführten Tatsachen ist wahr.
1. Die Kapitulation der jugoslawischen Armee erfolgte mit Unterzeichnung des in Belgra am 17. April 1941 abgeschlossenen Waffenstillstandsvertrages, der mit dem 18. April in Kraft trat. Pancevo war damals eine Stadt von etwa 40 000 Einwohnern, die sich je zu Hälfte aus Serben und Banatdeutschen (Donauschwaben) zusammensetzten. Mit dem Einmarsc in Jugoslawien erließ der Oberbefehlshaber des Heeres einen "Aufruf an die Bevölkerung", in dem es u. a. heißt: "Die militärischen Befehlshabe werden die zur Sicherung der Truppe und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnun nötigen Anordnungen erlassen ..." Von der Klugheit und der Einsicht de Bevölkerung erwarte ich, daß sie alle unbesonnenen Handlungen, jede Art von Sabotage passiven oder gar aktiven Widerstand gegen die Wehrmacht unterläßt. Allen Anordnunge der deutschen Militärbehörden ist unbedingt Folge zu leisten. Die deutsche Wehrmach würde es bedauern, wenn sie durch feindselige Handlungen einzelner Zivilpersonen zu de schärfsten Gegenmaßnahmen gegen die Bevölkerung gezwungen würde ..."
Die jugoslawischen Truppen verließen bereits am 12. April Pancevo, nahmen aber einig Männer der zuvor von Donauschwaben aufgestellten Bürgerwehr mit. Wenige Tage späte fand man dann unweit von Belgrad neun der Verschleppten bestialisch ermordet auf un brachte sie nach Pancevo. Ihre Särge wurden am 22. April morgens vor dem Rathaus unte großer Anteilnahme der Bevölkerung und unter Mitwirkung eines Musikzuges der Wehrmach beigesetzt.
2. Inzwischen hatte auch die Wehrmachteinheit "Regimen Großdeutschland" in Pancevo und näherer Umgebung Quartier bezogen. Bis auf ei Lazarett war eine SS-Einheit im Bezirk Pancevo nicht stationiert.
Nach dem Einrücken des Regiments erfolgten mehrere Anschläge au Wehrmachtsangehörige, wobei die auf sie abgegebenen Schüsse meistens aus dem Friedho der Stadt erfolgten, vor dessen Mauer eine von Meldefahrern und Streifen benutzte Straß entlang lief. Als in den frühen Morgenstunden des 21. April 1941 zwei Angehörige de Regiments an der Ecke einer einmündenden Straße erschossen aufgefunden worden waren wurde vom III. Bataillon eine Säuberung des Friedhofs von Partisanen angeordnet. Nich nur in Gruften und Katakomben wurden Partisanen gefaßt, sondern auch nach Entdeckun eines Ganges, der unter der Straße zu einem gegenüberliegenden Wirtshaus führte, wurde in den Gasträumen mit Waffen angetroffene Gäste verhaftet. Bei der Gastwirtin entdeckt man unter einem Verband am Unterarm eine Pistole.
Da der Einheit Großdeutschland als Regiment kein Kriegsrichter zur Verfügung stand mußte von der nächstgelegenen SS-Division "Das Reich" der Kriegsrichte herangezogen werden, der übrigens ebenso wie Wehrmachtrichter bei der Durchführung eine Verfahrens die Militärstrafgerichtsordnung anzuwenden hatte. Unter Beiziehung von zwe Offizieren des Regiments als Beisitzer, einem Justizbeamten als Anklagevertreter und unte Bestellung eines rechtskundigen Offiziers zum Verteidiger wurde ein nach de Prozeßordnung zulässiges Standgerichtsverfahren durchgeführt. Insgesamt wurden, wi durch den im späteren Ermittlungsverfahren gehörten Vorsitzenden und durch damal anwesende Zeugen bestätigt worden ist, 18 Personen, die aus den Verstecken im Friedho oder im Waffenbesitz verhaftet worden waren, dem Gericht vorgeführt und als Freischärle oder wegen unbefugten Waffenbesitzes verurteilt. Wer ehemaliger Angehöriger de serbischen Armee war es waren neun der Angeklagten wurde erschossen, wer als ziviler Partisan eingestuft wurde, wie die mit versteckter Waffe angetroffenen Wirte de Gaststätten, wurde gehängt.
In diesem Zusammenhang sei das US-Milit#ärgericht in Nürnberg im Fall 7 gegen die Süd-Ost-Generale zitiert, welches entschieden hat: "Wir glauben, daß der Grundsat feststeht, daß ein Zivilist, der an Kämpfen teilnimmt, sie unterstützt oder sons fördert, sich der Bestrafung als Kriegsverbrecher im Rahmen des Kriegsrechts aussetzt Kampf ist rechtmäßig nur für die kämpfenden Truppen eines Landes. Nur sie könne fordern, als Kriegsgefangene behandelt zu werden."
Die Erschießung der neun Personen an der Friedhofsmauer erfolgte durch ei Exekutionskommando des Regiments Großdeutschland unter Leitung des übrigen namentlich bekannten Leutnants, der auf dem Bild mit der Schußwaffe in der Hand zu sehen ist. Die für die Durchführung einer Exekution vorgesehenen Dienstvorschrifte wurden eingehalten: das Urteil wurde in serbischer Sprache verlesen, ein Spielmannszug mi Trommlern war anwesend, jeweils zwei Schützen waren für die Erschießung eine Delinquenten eingesetzt.
Das Erhängen der übrigen Partisanen erfolgte nicht durch Angehörige der Wehrmacht sondern durch einen namentlich bekannten Volksdeutschen und einen weiteren ungarische Henker.
Der zeitliche Ablauf der durch Fotos belegten Vorgänge am 22. April 1941 wa folgender: morgens war die Beisetzung der von den Serben ermordeten und nach Pancev überführten Volksdeutschen; darauf beziehen sich die beiden in Ausstellung und auf Seit 31 des Katalogs gezeigten Fotos, die fälschlicherweise als Bilder von der Beerdigung de gefallenen SS-Männer bezeichnet werden; schon vor Beendigung der Beerdigungszeremoni erfolgte die Erschießung der Opfer an der Friedhofsmauer ohne Beteiligung de Bevölkerung, die erst nachträglich hinzukam; dann erst wurden die als Partisane gefaßten Zivilisten einschließlich der Wirtin aufgehängt, wobei es zu unwürdigen un teilweise skandalösen Szenen aus der Bevölkerung heraus kam.
3. Diese vorstehend wiedergegebenen wahren Vorgänge sind nicht nur durch die in Deutschen Historischen Museum in Berlin (Bildarchiv Gronefeld) vorhandenen Fotos, durc den vom PK-Mann des Regiments (Feldwebel Kessel) gedrehten Film nebst seinen Angaben in der Münchner Abendzeitung vom 4. April1997, sondern auch durch Aussagen heute noc lebender Donauschwaben sowie Angehöriger des Regiments Großdeutschland belegt. Die wichtigsten Unterlagen sind die von der Zentralen Stelle der Justizverwaltungen in Ludwigsburg und von den Staatsanwaltschaften in München und Darmstadt durchgeführte Ermittlungsverfahren und deren Ergebnisse.
Diese Unterlagen sind dem die Vorgänge in Serbien in der Ausstellung bearbeitende Doktor Walter Manoschek, Politologe der Universität Wien, schon allein durch sein häufigen Besuche der Zentralen Stelle in Ludwigsburg bekannt. Gleichwohl hat er, ohn für seine eingangs wiedergegebene Darstellung auch nur eine einzige Quelle anzugeben entsprechend der von nahezu allen Mitarbeitern an der Ausstellung angewandten Methode in einem im Bonner Generalanzeiger am 31. Oktober 1998 erschienenen Artikel seine unbelegt Darstellung als die einzig richtige hingestellt. Von der auf Fotos und Aktenunterlagen in Ludwigsburg beruhenden Darstellung des Verfassers behauptet, ohne jede von Anstan gebotene Hemmung, Herr Manoschek, daß es sich dabei "nicht um Fakten, sondern u fragwürdige Mutmaßungen oder schlicht und einfach um die Unwahrheit handelt" Offensichtlich glaubt Herr Manoschek als Politologe dazu berechtigt zu sein, die vo Polizei und Gericht gemachten Aussagen von Beteiligten und Augenzeugen über da stattgefundene ordnungsgemäß durchgeführte Standgerichtsverfahren, nur weil dies Aussage in seine politisch motivierte Linie nicht hineinpaßte, als nichtexistieren beiseite schieben zu dürfen.
Bleibt das Pech für ihn die Entdeckung, daß sogar das serbische Geschichtsinstitu Branislaw-Missa-Popos für zeitgenössische Geschichte Beograd 1922 eine Schrift mit de Titel herausgegeben hat "Deutsche Gefängnisse und KZ", in der da Standgerichtsverfahren behandelt wird, allerdings unter der Überschrif "Gerichtsposse in Pancevo".
Was die behauptete Zahl von 18 Erschossenen und 18 Gehängten betrifft, so können die von Manoschek vom Deutschen Historischen Museum eingeholten Fotos, auch wenn sie in star verkleinerter Form in Ausstellung und Katalog wiedergegeben werden, über die wirklich Anzahl von allenfalls je neun Opfern nicht hinwegtäuschen. Das hiermit wiedergegebene vo Museum in Berlin in der Größe von 13 x 18 cm versandte Bild der an der Friedhofsmaue stehenden Opfer läßt die Zahl so deutlich erkennen, daß bei aller Phantasie keine 1 Personen gezählt werden können. Nichts anderes weisen auch die veröffentlichte Standbilder aus dem Film von Kessel aus. Zahlenmäßig gilt das gleiche bei Bildern vo Gehängten, die im Museum in Berlin ebenfalls in größerem Format vorhanden sind.
4. Die StA Darmstadt hat das Verfahren durch Verfügung vom 28. September197 eingestellt, "weil sich aus Dokumenten wie auch aus verschiedenen Zeugenaussage ergeben hat, daß sich unter den Hingerichteten auch Partisanen (auch als Freischärle oder Zetnici bezeichnet) befanden. Solche Personen konnten durch Standgericht zum Tod verurteilt und anschließend hingerichtet werden.
5. Faßt man die vorstehend dargelegten Ergebnisse der Untersuchung über die Vorgäng in Pancevo im April 1941 zusammen, dann ergibt sich, daß die zur Kriminalisierung de Wehrmacht von den Ausstellern aufgestellten Behauptungen
Erschießung von zwei SS-Männern vor der Kapitulation der jugoslawischen Armee
Anordnung des Standortkommandanten zur Ermordung von Zivilisten
wahlloses Zusammentreiben von Einwohnern durch die Wehrmacht
Beerdigung der SS-Männer in einer demonstrativen Zeremonie
Erhängung und Erschießung von je 18 Personen in bzw. vor dem Friedhof vo Pancevo
als unwahr erwiesen sind.
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