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Haben die Volksvertreter vor ihrem Volk Angst? Als der EU-Kommissar Günter Verheugen anregte, über die EU-Osterweiterung solle das Volk entscheiden, höhnte Außenminister Joseph Fischer vor den Fernsehkameras: "Man stelle sich vor, das Volk sollte darüber bestimmen!" Viele können sich dies allerdings gut vorstellen, ist es doch das Volk, das etwa die Kosten für Polens Anschluß aufbringen muß. Die von der Schröder-Regierung gegen den Willen ihrer eigenen Partei als Vorsitzende der Zuwanderung skommission berufene Rita Süssmuth (CDU) sprach sich gegen einen Volksentscheid über ein Einwanderungsgesetz aus mit der absonderlichen Begründung, Plebiszite dürften nicht dazu dienen, "unbequeme Fragen an das Volk abzuschieben".
So drücken sich die alle vier Jahre gewählten mehr oder weniger Berufspolitiker davor, dem deutschen Volk mehr Mitwirkungsmöglichkeiten wie in anderen EU-Ländern gang und gäbe einzuräumen, und das, obgleich der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen unter IX. Abs. 13 ausdrücklich festlegen, die beiden Regierungsparteien "wollen die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken". Dazu wollen sie "auch auf Bundesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid durch Änderung des Grundgesetzes einführen." Mal sehen, was davon bleibt.
Tatsächlich graut unseren Politikern vor der Stimme des Volkes, das sie für unmündig halten, wenn sie auch gern das Gegenteil behaupten. Der Grund liegt auf der Hand: in vielen wesentlichen Grundsatzfragen unseres Landes klaffen die Ansichten von Volkesmehrheit und Politikerkaste weit auseinander, so etwa bei der Osterweiterung der EU, der Einführung des Euro, einer beabsichtigten zunehmenden Einwanderung, beim Aufgehen Deutschlands in einem EU-Bundesstaat.
Ein treffliches Beispiel für die Entmündigung der Bürger trotz angeblichen Mitwirkungsrechts bietet die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der PDS-Fraktion im Bundestag, was es denn nun eigentlich sei mit der sowohl vom früheren CDU-Verteidigungsminister Rühe als auch seinem Nachfolger Scharping angekündigten Umbenennung von Bundeswehrkasernen, die bislang die Namen von bewährten deutschen Soldaten tragen.
Aus der Antwort der Bundesregierung erfährt man, daß Rühe damals das Militärgeschichtliche Forschungsamt beauftragt hatte, alle Kasernennamen kritisch zu prüfen. Die in Potsdam sitzenden Historiker des Amtes, das zum Verteidigungsministerium gehört, haben 30 Namen aufgespießt und in einer Liste bewertet, die in den Schubladen des Ministeriums veschwand. Und auf die Frage der PDS, warum man sie nicht veröffentliche, wurde geantwortet, sie entspräche "nicht den Ansprüchen, die an eine wissenschaftliche Publikation gestellt werden müssen und sind daher nicht zur Veröffentlichung geeignet". Was dann überhaupt eine solche Aufstellung soll, erfährt man nicht.
Die Bundesregierung behauptet, die Umbenennung von Kasernen solle nur erfolgen, wenn "die Initiative zur Umbenennung von den dort stationierten Soldaten und den jeweiligen Gemeinden kommt". Angeblich sollen die Vorschläge zur Benennung oder Umbenennung der Kaserne von der Truppe auf dem Dienstweg dem zuständigen Inspekteur vorgelegt werden, dann soll die Truppe beauftragt werden, Einvernehmen mit den kommunalen Behörden herbeizuführen. Dieses Verfahren habe sich "bewährt".
Auf die Frage der PDS, wie viele Anträge dieser Art beim Verteidigungsministerium eingegangen seien, wird zugegeben, daß das nur einmal geschehen sei; der "Kasernenkommandant der Heeresflugabwehrschule in Rendsburg" habe einen solchen Antrag gestellt. Diese Kaserne war nach dem ersten Inspekteur der Flak-Artillerie, dem Generaloberst Günther Rüdel, benannt und wurde im Mai umbenannt nach einem umstrittenen "Feldwebel Schmidt", der nach der Aussage der einen während des Krieges erschossen worden sei, weil er Juden geholfen habe, nach Aussage der anderen, weil er als "eine Art Robin Hood des Wilnaer Ghettos" Schiebergeschäfte mit Juden gemacht habe, wobei beide sich auf Unterlagen des israelischen Dokumentationszentrums Yad Vashem stützten.
Jedoch in Rendsburg findet man niemanden, auch keinen Kasernenkommandanten, der einen solchen Antrag gestellt hat. Die Befragung der Belegschaft der Kaserne durch den Personalrat ergab gerade einen 5,7-Prozent-Anteil für die Umbenennung.
Daraufhin wurde die Umbenennung einfach vom Minister Scharping verfügt. Dabei handelte er ebenso diktatorisch wie bei der erzwungenen Umbenennung der nach den verdienten Wehrmachtsgeneralen Dietl und Kübler benannten Kasernen. Es ist also nicht weit her mit der propagierten Achtung der "mündigen Bürger", seien sie nun in Uniform, seien sie in Zivil.
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