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Schenkt man den Repräsentanten des bundesdeutschen Inlandsgeheimdienstes, der bagatellisierend "Verfassungs-schutz" genannt wird, Glauben, dann stellen diese Ämter einen wesentlichen Beitrag zur "geistig-politischen Auseinandersetzung" in der BRD dar. Ist dem wirklich so?
"Verfassungsschutz" bereits der Name dieses Geheimdienstes ist irreführend, da der heutige deutsche Staat über keine Verfassung verfügt, die folglich auch nicht geschützt werden kann. Wir erinnern uns: 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das "Grundgesetz " für die BRD. Dieser Begriff sollte den Vorläufigkeitscharakter einer neuen Verfassung betonen. Eine deutsche Nachkriegsverfassung war und ist erst nach Abschluß eines Friedensvertrages zwischen den Alliierten und Deutschland möglich. Einen solchen gibt es bezeichnenderweise bis heute aber nicht. Ergo, müßte der sogenannte Verfassungsschutz dann nicht eher "Grundgesetzschutz" heißen? Wenn dies der Fall wäre, würde es sich bei den Ämtern gewissermaßen um Kontrolleinrichtungen handeln, die darauf achteten, daß die im Grundgesetz manifestierten Pflichten und Rechte der Staatsbürger und der Volksvertreter! eingehalten bzw. geschützt werden. Dies ist jedoch mitnichten der Fall.
Es bedarf keiner näheren Erläuterung, daß es die natürlichste Sache eines Staates ist, sich selbst zu schützen. Die Daseinsberechtigung für eine Behörde, die für die innere Sicherheit des Staates und für die Sicherheit seiner Bewohner verantwortlich sein muß, wird deshalb im folgenden sehr wohl gesehen. Nur es ist überaus zweifelhaft, daß diese Einrichtung mit den Ämtern für Verfassungsschutz übereinstimmt.
Bekanntlich fallen in den Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzämter unter anderem Parteien und Organisationen, bei denen "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht" bestehen, daß sich ihre Bestrebungen "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes" richten oder "eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben." Was unter einem "tatsächlichen Anhaltspunkt für den Verdacht" zu verstehen ist, wird geflissentlich nicht näher definiert. Deshalb bietet schon diese Formulierung einen schier unüberschaubaren Freiraum für Spekulation, Subjektivität und Willkür. Dementsprechend basieren denn auch viele "Erkenntnisse" der Geheimdienstler auf Unterstellungen, Verleumdungen und Nebensächlichkeiten. Erfaßt werden oftmals "Erkenntnisse", die kaum ernsthaft als Bedrohung des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates angesehen werden können. In den nachrichtendienstlichen Unterlagen über den ehemaligen Bundeskanzler Ludwig Erhard war beispielsweise aufgeführt, er trinke zu vorgerückter Stunde seinen Whisky aus der Flasche. Andere "Erkenntnisse" der Verfassungsschutzschützer lauten: "Als besonderes Hobby sei noch erwähnt, daß er früher ein Karl-May-Leser war", oder "Leidet vor allem in den Frühjahrsmonaten an Kopfschmerzen und Furunkeln an Kopf und Rücken. Das liegt wohl an dem zu dicken Blut", oder "Fährt ein Kabriolett und hat das ganze Jahr hindurch eine überdurchschnittlich braune Gesichtsfarbe (vermutlich möbelt der Beschäftigte sein Äußeres gezielt durch Besuch eines Sonnenstudios oder Solariums auf)." Es bleibt das Geheimnis der Geheimdienstler, inwiefern derartige "Erkenntnisse" Anhaltspunkte für staatsgefährdende bzw. verfassungswidrige oder terroristische Bestrebungen lieferten.
Zwar kann es keinem Staatssystem darum gehen, tatsächlichen staatszerstörerischen und terroristischen Kräften politische Rechte einzuräumen, aber warum sollten in einer tatsächlich freiheitlichen Demokratie Links- und Rechtsradikale wie auch sonstige Radikale (Liberalradikale, Radikaldemokraten usw.) nicht die Möglichkeit haben, ihre Beiträge zur politischen Willensbildung frei zu liefern freilich solange dies gewaltfrei, also mit geistigen Mitteln geschieht. Dabei ist dieser Gedankengang noch nicht einmal so hochgradig ketzerisch, wie manche Leser vielleicht annehmen könnten. In verschiedenen europäischen Ländern wie z.B. in Frankreich, Serbien, Italien und Dänemark sind "Radikale Parteien" längst in den Parlamenten vertreten und leisten dort ihren Beitrag im Prozeß der freien Meinungsbildung.
Seit die sogenannten 68er zum Marsch durch die Institutionen aufgerufen haben, spricht man freilich nicht mehr von Radikalen, sondern von Extremisten. Gemeint ist natürlich das gleiche. Stellt sich die Frage, was an dem Begriff "extrem" auszusetzen ist, denn warum soll nicht jemand extrem anständig, extrem belastbar oder extrem friedlich sein können? Den Gegner plakativ schon mit einem Schlagwort zu diskriminieren, hat gerade in Deutschland Tradition. Ähnliche Totschlagargumente waren bzw. sind Begriffe wie beispielsweise Heide, Ketzer, Novemberverbrecher, Terrorist, Klassenfeind, Faschist oder auch Revisionist. Sie alle dienten seit jeher dem Zweck, mißliebige Personen oder Organisationen verbal zu stigmatisieren und damit sozial zu isolieren und zu diskriminieren.
Das Schlagwort Extremist wird sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Gesetzgebung als ein Kriminalitätsphänomen (miß)verstanden. Kein Wunder, daß der Verfassungsschutz folglich Bestrebungen als "extremistisch" bezeichnet, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Wie schaut es nun in der politischen Praxis der "Extremisten" oftmals aus? Tatsächlich kann man diesbezüglich mit der Darstellung von Provokationen und begangenen Straftaten der Spitzel des Verfassungsschutzes einiges ausleuchten. Werfen wir deshalb einmal einen groben Blick auf einige Beispiele von Maßnahmen, die offenbar geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung vor "Extremisten" zu schützen: Beispiel 1: 1968 tat sich ein Peter Urbach hervor, den Berliner Aktivisten der Studentenbewegung Waffen anzudienen. Aber auch unter der Außerparlamentarischen Opposition und Kommunarden verteilte er Brandsätze und Waffen. Urbach war Spitzel des Landesamtes für Verfassungsschutz in Berlin.
Beispiel 2: Eine regelrechte Terrorwelle traf 1983 den Großraum München. Ziel diverser Bomben- und Brandanschläge waren Lebensmittelgeschäfte, Banken und das Justizgebäude in der Nymphenburger Straße. Jeweils nach den Anschlägen gingen Bekennerschreiben ein. Täter war der in autonomen und antiimperialistischen Kreisen aktive Manfred Scheffer, der "hauptberuflich" V-Mann des Verfassungsschutzes war und pro Anschlag von diesem zwischen 1000 und 2000 Mark kassierte.
Beispiel 3: "Und wir kämpfen dort nicht nur gegen Lichterketten, sondern gegen den geballten jüdischen und bolschewistischen Abschaum, der sich in der Öffentlichkeit breitsuhlt. Wir sind also wieder an einem Problem angekommen, welches schon die nationalsozialistische Bewegung in den 20er Jahren hatte: Den Kampf gegen das Weltjudentum." Diese schwachsinnigen Sprüche stammen von keinem Geringeren als vom Verfassungschutzagenten Axel Reichert, der sie 1996 vor Jugendlichen klopfte, um diese zu Gewalttaten zu animieren.
Zeigen nicht bereits diese wenigen Beispiele, daß es gerade die Provokateure des Verfassungsschutzes sind, die die wahren Volksverhetzer sind? Sie und Unzählige mehr sind in die Skandalgeschichte dieses Geheimdienstes eingegangen: Hans-Dieter Lepzien, Klaus Steinmetz, Peter Troeber, Bernd Schmitt, Michael Wobbe, Peter Weinmann ... Angesichts der massiven Unterwanderung der "extremistischen" Szenen von Verfassungsschutzspitzeln ist zu fragen, was eigentlich von den "Extremisten" übrigbliebe, wenn man alle Konfidenten, die dort im Auftrage des Staates agieren, abzöge. Aller Wahrscheinlichkeit nicht allzuviel. Hält man sich das Treiben der Denunzianten und Agents provocateurs kritisch vor Augen, liegt die Schlußfolgerung nahe, daß die überwiegende Anzahl "extremistischer" Gewalt ohne das Wirken der vom Staat eingesetzten Infiltranten niemals stattgefunden hätte.
Bekanntlich fällt der Apfel nicht weit vom Baum. Ein Blick auf die ehrenwerten Präsidenten der Ämter für Verfassungsschutz bestätigen die Skandalgeschichte dieses Geheimdienstes: Beispiel 1: Hans Langemann zum Beispiel, Chef des bayerischen LfV, wurde 1984 zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung wegen Geheimnisverrats verurteilt. Eine verdächtig lächerliche Strafe, möchte man einwerfen. Stimmt. Vor einem höheren Strafmaß rettete ihn sein medizinisches Gutachten, das ihm bescheinigte, er leide unter starken Stimmungs-schwankungen, Depressionen, Weinkrämpfen und Gedächtnislücken. Sehr bedauerlich für Herrn Langemann, eine derart labile Persönlichkeit zu sein. Nur, wie kann ein derart personifiziertes Sicherheitsrisiko eine verantwortungsvolle Position bekleiden und gar zum Leiter des Amtes aufsteigen?
Beispiel 2: Oder Volkmar Seidel, Chef des Verfassungsschutzes von Mecklenburg-Vorpommern, der im Februar 1995 von seinem Amte suspendiert wurde, als gegen ihn wegen Dienstvergehen sowohl disziplinarrechtliche als auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden mußten: Er kaufte fabrikneue Fahrzeuge zum privaten Gebrauch, ohne dabei auf den Preisnachlaß zu verzichten, der Behörden nur beim Ankauf von Dienstfahrzeugen gewährt wird.
Beispiel 3: Oder Hans-Joachim Tiedge, Gruppenleiter in der für Spionageabwehr zuständigen Abteilung IV des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der im August 85 in die DDR floh. Pikanterweise erfuhr die Bundesregierung von dieser Flucht erst durch eine Meldung der DDR-Nachrichtenagentur ADN. Nach dem Tode seiner Frau, 1982, war Tiedge als zunehmend labil aufgefallen. Er sprach verstärkt dem Alkohol zu, war hoch verschuldet und ließ wen wundert es da noch immer wieder Akten mit dem Vermerk der höchsten Geheimhaltungsstufe in seinem Haus frei herum liegen.
Man ist angesichts derartiger Praktiken geneigt zu fragen, ob es ab einer gewissen im Verfassungsschutz erreichten Position keine Sicherheitsüberprüfungen mehr gibt. Offensichtlich kommen Sicherheitsüberprüfungen seitens der Verfassungsschützer nur immer dann zum Tragen, wenn ein NPD-Mitglied Briefträger, ein Scientologe Bahnschaffner oder ein Kommunist Lehrer werden möchte. In einer Werbebroschüre des Verfassungsschutzes Demokratie aber sicher! heißt es: "Wer Baseballschläger oder Fäuste, Steine oder Molotowcocktails einsetzt, um sich Gehör zu verschaffen, unterdrückt die Handlungs- und Meinungsfreiheit des anderen." Stimmt! Nur wer Gesinnungsprüfung oder Berufsverbote, die Einschränkung der Informationsfreiheit durch- oder Zensur einsetzt, um Dritte von ihrem Recht auf freie politische Willensbildung und auf Meinungsäußerungsfreiheit zu berauben, Agent provocateurs und Denunzianten in nicht genehme oppositionelle Parteien einschleust und Dritte zu Straftaten animiert, handelt ebenso verwerflich!
Solange politische Opposition auf gewaltfreiem Wege ihren Beitrag zur politischen Meinungsbildung liefert, bedarf es in einem freiheitlichen Staat weder Berufsverboten noch Parteien- und Organisationsverboten noch geheimdienstlicher Überwachung. Die BRD ist jedoch zu einem Gesinnungsstaat verkommen, der sich in einer tendenziösen und zensurischen Medienberichterstattung beweist und in einer zunehmend einseitigen Gesetzgebung und Rechtsprechung widerspiegelt, durch die die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird und die letztlich bewirkt, daß aus Furcht vor Strafe öffentlich immer weniger konstruktive Kritik geleistet wird. Der Verfassungsschutz hat an dieser Entwicklung entscheidenden Einfluß gehabt.
Das Brandtsche Wort "Mehr Demokratie wagen" würde dieser Institution selbst gut anstehen.
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