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Zum Tag der Heimat: Gerechtigkeit schafft Frieden

 
     
 
Das Motto des diesjährigen "Tags der Heimat" erinnert an die "Charta der Heimat" aus dem Jahre 1950 und ist so aktuell wie damals. Damals war Europa nur eine Idee, eine Vision, die erstmals in der Montanunion und später der "Sechser-Gemeinschaft" erste Konturen annahm. Deutschland war gespalten, fremden Mächten unterstellt und in Besatzungszonen aufgeteilt. Weder die Bundes- republik noch die Sowjetzone besaßen politische Handlungsfreiheit, Souveränität
.

Was uns Heimatvertriebene umtrieb, war die Sorge um ein Dach über dem Kopf, war die Sorge um die Anverwandten, war der tägliche Überlebenskampf. Es war aber auch die Sorge um die Heimat, in die bald zurückzukehren viele inbrünstig hofften. Die Wunden der gewaltsamen Vertreibung waren noch offen, sie schmerzten und bluteten. Doch die weltpolitische Weichenstellung, die Konfrontation zwischen West und Ost, dann der "Eiserne Vorhang" machten aus der Hoffnung eine Illusion. Die "Politik" deklarierte den Zustand des "Status quo" zu einem Dauerprovisorium und legte die Hände in den Schoß. Es wurde ja nicht geschossen, folglich war Frieden! Die Toten an der "Mauer" waren ein lästiges Ärgernis, kaum mehr!

Man gab im Westen das Privileg, der einzige freie, demokratisch gewählte Rechtsstaat auf deutschem Boden zu sein und damit für "ganz Deutschland" sprechen zu können, ohne Not auf. Die beiden deutschen Teilstaaten wurden gleichberechtigte Mitglieder der Vereinten Nationen, wobei sogar "großzügig" auf die Aufhebung der diskriminierenden "Feindstaatenklauseln" verzichtet wurde. Man genoß die Illusion von "Frieden" ohne Menschenrechte. Alle, die fortan den Zustand in Deutschland für labil erklärten, weil er ein unhaltbarer Kompromiß war zu Lasten der Menschenrechte wie des Völkerrechts, wurden einfach zu Friedensfeinden, zu Revanchisten, ja sogar Neofaschisten erklärt. Der zum "Tag der deutschen Einheit" deklarierte 17. Juni geriet unter politischen Beschuß, ebenso wie der alljährliche "Tag der Heimat". Man sprach despektierlich bei Heimattreffen von "Revanchistentreffen". Man nahm nicht die geringste Rück- sicht darauf, daß auch wir Heimatvertriebene "Opfer" waren. Man verbot uns Schmerz und Trauer, mißachtete unsere Rechte. Dabei haben wir als Personen, als Mensch wie jeder andere Mensch auch, Anspruch auf die Garantie des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar!" Die Bundesrepublik war kein Hort der Toleranz!

Doch kein politisches wie publizistisches Kesseltreiben hinderte uns Heimatvertriebene und Flüchtlinge daran, stets mahnend auf den Unrechtszustand hinzuweisen und Recht und Gerechtigkeit zu fordern. Zu tief waren wir im christlichen Glauben verwurzelt und glaubten an die Botschaft "Justitia fiat Pax!", "Gerechtigkeit schafft Frieden!"

Wer Frieden schaffen will, muß Rechtsdisziplin wahren, denn erst das Recht schafft Frieden! Ja, hierin liegt aller Sinn des Rechts. Das Recht legt in einer Gemeinschaft allgemeinverbindliche "Spielregeln" fest, nach denen Rechtsverletzungen beurteilt und geahndet werden können. Nur wenn "Jedermann" das Recht respektiert und sich ihm beugt, können Streitereien dauerhaft und friedlich beendet werden, kann ein friedliches Miteinander erreicht werden.

Damit Recht allgemeinen Frieden stiften kann, muß es für alle gleich sein, ohne Ausnahme. Wird das Gleichheitsgebot verletzt, dann herrscht Willkür. Gerechtigkeit darf nicht von dem Gutdünken oder der Willkür eines Richters, eines Staates oder einer Partei abhängen. Das einzige Fundament der Gerechtigkeit sind das Recht und die Wahrheit, doch die ganze historische Wahrheit, die nichts verschweigt!

Die historische Wahrheit ist, daß etwa 15 Millionen Deutsche willkürlich entwurzelt und mit Gewalt aus ihrer angestammten Heimat vertriebenen wurden. Sie wurden gedemütigt, gequält, vergewaltigt und gefoltert. Etwa drei Millionen kamen dabei unter Höllenqualen um. Der schmerzloseste Tod war noch der Tod durch Erfrieren! Diese Toten mahnen uns, wir dürfen sie nie vergessen. Wir haben auf Rache und Vergeltung verzichtet, nicht das heute übliche Spiel des "Auge um Auge", "Zahn um Zahn" gespielt.

Wir wollten in der Welt ein Zeichen setzen, zukünftige Vertreibungen verhindern. Leider ist uns dies nicht gelungen. Wir waren zu schwach! Es gilt wie eh und je: Macht setzt Recht, und der Stärkere nimmt sich "sein" Recht! Nichts hat sich bisher in der Welt geändert, zum Guten oder zum Besseren gewandelt.

Daher auch heute zum "Tag der Heimat" der Aufruf an das Gute im Menschen, der Appell "Mit Menschenrechten Europa vollenden!" Selbst wenn alle schweigen, wir bleiben Vorkämpfer für die Menschenrechte. Wir mahnen: "Die Tragödie von Deportation, Flucht und Vertreibung von mehr als 15 Millionen Deutschen aus ihrer Heimat in der Folge des Zweiten Weltkriegs zählt zu den folgenschwersten Einschnitten in der Geschichte unseres Volkes überhaupt. Das Vertreibungsgeschehen hat die historisch gewachsene Einheit des ostmitteleuropäischen Raumes jäh beendet, unsägliches Leid über die Menschen gebracht und kulturelle Entwicklungslinien zerstört. Unrecht und Tragödien dieses Ausmaßes werden auch dadurch nicht geringer, daß vorher schweres Unrecht von deutscher Seite geschehen ist. Jedes Unrecht ist für sich allein zu bewerten und zur Gerechtigkeit zu führen.

Die deutschen Vertriebenen zeichneten sich durch Überlebenswillen, durch die Bewältigung schwerster Lebenslagen und durch ihren umfassenden Beitrag zum wirtschaftlichen und politischen Neubeginn unseres ganzen Landes aus. Am 5. August 1950, noch unter dem unmittelbaren Eindruck der Vertreibungen, wurde die Charta der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet, die zu den großen Manifestationen Europas zählt. Mit der Absage an jegliche Gewalt, mit der kraftvollen Vision eines geeinten Europas, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können, mit dem Bekenntnis zum Wiederaufbau und zum Recht auf die Heimat ist die Charta ein Dokument sämtlicher deutscher Vertriebener. Noch leben die unmittelbar Betroffenen unter uns. Auch sie warten auf ein besonderes Zeichen der Verbundenheit durch alle Deutschen.

Vertreibungen gehören nicht der Vergangenheit an. Sie geschehen auch heute in nahen und fernen Regionen dieser Welt. Das Leid, das den Deutschen in der Mitte des letzten Jahrhunderts widerfuhr, trifft jetzt andere Menschen. "Die Völker müssen erkennen", heißt es in der Charta aus dem Jahr 1950, "daß das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge ein Weltproblem ist". Auch in diesem Sinne fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den 5. August, den Tag der Unterzeichnung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen, zum "Nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung" zu bestimmen." Sie haben richtig gehört, dies ist kein Revanchistengeschwätz aus den Reihen des BdV, dies ist eine ganz offizielle Entschließung des Bundesrates zur Erhebung des 5. August zum "Nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung". Dieser Beschluß des Bundesrates wurde am 11. Juli 2003 in dessen 790. Sitzung gefaßt. Dem Bundesrat gehören alle 16 Bundesländer an. Da alle Parteien des Deutschen Bundes- tages auch in den Ländern mitregieren, wird dieser Beschluß auch von allen Parteien mitgetragen, von den Sozialdemokraten, den Christdemokraten, den Christlichsozialen, den Liberalen, den Grünen wie der PDS. Welche Einmütigkeit, welche Harmonie über alle Parteigrenzen hinweg. Aber ob damit die Diskriminierung von uns Heimatvertriebenen aufhört?

Doch beiseite mit dem pessimistischen Kleinmut: Wollen wir hoffen, daß die Bundesregierung und mit ihr die Parteien des Deutschen Bundestages diesen Beschluß des Bundesrates bald in die Tat umsetzen. Dies bedingt keine Neuverschuldung des Bundes, im Gegenteil, er entlastet ihn von etlicher Schuld. Hoffen wir zudem, daß dieser Beschluß des Bundesrates die Bundesregierung ermutigt, nun offensiv an die Verwirklichung des "Zentrums gegen Vertreibung" heranzugehen.

Mit Gedenktag und Mahnmal können wir Deutschen vor aller Welt zeigen, daß es uns mit der Verwirklichung der Menschenrechte wirklich ernst ist. Dieser Eindruck herrscht bisher im Ausland nicht, denn ein Volk, das seiner Toten nicht gedenkt, sie gar versteckt und herabwürdigt, genießt kein hohes Ansehen, nein, ihm wird mit Mißtrauen begegnet. In aller Welt ist man sich ohnehin einig darüber, daß jede Vertreibung den Tatbestand des Völkermordes erfüllt und zu den unverjährbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehört. Diese Definition ist die Meinung der Vereinten Nationen und auch kein Revanchistengeschwätz! Vertreibungsverbrechen sind zu verfolgen, zu ahnden und zu sühnen, gleichgültig, wer sie begangen hat und zu welchem Zeitpunkt sie begangen worden sind. Die Strafverfolgung betrifft glei-chermaßen Sieger wie Besiegte, Gewinner wie Verlierer. Dies verlangt der Gleichheitsgrundsatz, der auch beim Völkerrecht gilt und alle Völker gleichermaßen bindet!

Wenn die Staaten kein Interesse an der Verfolgung der unverjährbaren Vertreibungsverbrechen haben, aus welchen Gründen auch immer, dann müßten hier die Vereinten Nationen selbst aktiv werden, wie beim Haager Kriegsverbrechertribunal. Gebietsraub, Annexionen, Vertreibungen und Enteignungen waren bereits seit 1907 verboten. Die Haager Landkriegsordnung war geltendes Völkerrecht, das für alle Staaten galt, auch die späteren Siegermächte des 1. Weltkrieges.

Doch was nutzt das Recht, wenn keine Macht willens ist, es auch durchzusetzen, es zu realisieren? Wenn die Vereinten Nationen wirklich Frieden in der Welt stiften und durchsetzen wollen, dann dürfte es keine Ausnahmen geben. Der Frieden in der Welt steht und fällt mit einer Institution, die in der Lage ist, unabhängig von den machtpolitischen Interessen einzelner Staaten für Recht und Ordnung in der Welt zu sorgen. Die internationale Staatenwelt muß eine Rechtsgemeinschaft sein, wenn sie eine Friedensgemeinschaft werden soll.

Was auf der Ebene der Vereinten Nationen gilt, das gilt auch auf der Ebene der Europäischen Union. Auch sie wird nicht müde zu betonen, daß sie zuallererst eine Rechtsgemeinschaft sein will, um den Frieden zu sichern. Darin sehen auch wir Heimatvertriebene den Sinn der EU. Deswegen haben wir die Entwicklung hin zur EU von Anfang an tatkräftig unterstützt. Bei jeder Erweiterung und jeder Aufnahme neuer Staaten in die EU wurde sorgfältig darauf geachtet, daß vorher eine gemeinsame Rechtsbasis geschaffen wurde und sich insbesondere die Beitrittsstaaten vorab verpflichteten, ihr Rechtssystem dem gültigen europäischen Menschenrechtsstandard anzupassen und vorbehaltlos die Einhaltung aller Menschenrechte zu garantieren.

Diese Auffassung hatte bis vor kurzem auch das Europäische Parlament. Es hat vor Jahren mit überwältigender Mehrheit beschlossen, daß die Tschechische Republik erst dann in die Rechtsgemeinschaft EU aufgenommen werden könne, wenn die fürchterlichen "Benesch-Dekrete", welche die brutale Vertreibung und Ermordung der "Sudetendeutschen" für straffrei erklärten, offiziell außer Kraft gesetzt worden sind. Doch ohne diesen seinen eigenen Entscheid aufzuheben, beschloß das Parlament am 9. April 2003, die Republik Tschechien in die EU aufzunehmen. Dieser 9. April 2003 wird als denkwürdiger Tag in die Geschichte eingehen, und zwar als ein Tag, an dem die Menschenrechte wie das Völkerrecht von einem frei gewählten Parlament mit Füßen getreten und mißachtet wurden. Wieder einmal mußte das Recht eine herbe Niederlage einstecken.

Was geschah am 9. April 2003? An diesem Tag sagte das Europaparlament "Ja" zum Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten in die EU. Bei der namentlichen Abstimmung schnitten am besten mit je 522 Ja-Stimmen Slowenien, Lettland und Ungarn ab. Schlußlichter waren Polen mit 509, Zypern mit 507 und Tschechien mit 489 Ja-Stimmen. 39 Abgeordnete hatten den Mut, mit "Nein" zu stimmen, 37 enthielten sich der Stimme. Zwar hängt das schlechte Ergebnis der Tschechen vor allem mit der rechtsverachtenden Bekräftigung der völkerrechtswidrigen "Benesch-Dekrete" durch das tschechische Parlament im April 2002 zusammen, doch es bleibt dabei: Mit der Zustimmung beugte sich das Parlament der Macht und beugte das Recht. Dabei ist das Europäische Parlament wie jedes andere Parlament der rechtsetzende Faktor!

Ein Parlament, das Unrecht zwar nicht zu Recht umfunktioniert, aber über das Unrecht hinwegsieht, das abzuschaffen es selbst gefordert hatte, und einfach zur politischen Tagesordnung übergeht, ist nicht vertrauenswürdig. Was sollen die Völker von ihren Volksvertretern halten, die kein Rückgrat zeigen und sich irgendwelchen Vorgaben einzelner Regierungen beugen? Das Europäische Parlament hat souverän zu bleiben. Es darf sich nicht politischen Wünschen unterordnen und die legitimen Menschenrechte unter den Teppich kehren. Doch exakt dies hat das Europaparlament getan. Es hat wider die eigenen Grundsätze den Beschluß des Europäischen Rates vom 12./13. Dezember 2002 sanktioniert. Dieser hatte in Kopenhagen den Weg frei gemacht für den Beitritt der zehn neuen Staaten.

Dabei hatte der Europäische Rat selbst im Jahre 1993 die sogenannten "Kopenhagener Kriterien" beschlossen, die alle Beitrittskandidaten erfüllen müssen, um wirklich gemeinschaftsfähig zu sein. Hierzu gehörte auch die Ächtung der Vertreibung und die Aufhebung der Vertreibungs- und Enteignungsdekrete durch Polen und Tschechien wie die Aufhebung des "Straffreistellungsgesetzes". Wie sich die Bundesregierung hierzu verhält, das liest sich in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 10. April 2003: "Hinsichtlich des so genannten Straffreiheitsgesetzes (Gesetz Nr. 115) gilt für die Bundesregierung die Deutsch-Tschechische Erklärung von 1997, in der die tschechische Seite die im Zusammenhang mit der Vertreibung stehenden "Exzesse, die im Widerspruch zu elementaren humanitären Grundsätzen" stehen, bedauert. Sie bedauert ebenfalls, "dass es aufgrund des Gesetzes Nr. 115 vom 8. Mai 1946 ermöglicht wurde, diese Exzesse als nicht widerrechtlich anzusehen, und dass infolge dessen diese Täter nicht bestraft wurden." Wo man hinschaut, immer wieder findet man einen Widerspruch zwischen Wort und Tat der Regierenden. Dies ist keineswegs neu! Auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU zur Vertriefung der Partnerschaft mit der Slowakei ließ die Bundesregierung am 19. Juni 2003 über das Auswärtige Amt antworten (Drs 15/1185):

"Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahrzehnten in Ansehung der im Zweiten Weltkrieg von Deutschen und im deutschen Namen begangenen Verbrechen eine konsequente Politik der Aussöhnung mit ihren Nachbarn verfolgt und wird diese Politik weiter fortsetzen.

Die Bundesregierung betrachtet wie alle ihre Vorgängerregierungen die infolge des Zweiten Weltkrieges durchgeführte Vertreibung und entschädigungslose Enteignung von Deutschen in der ehemaligen Tschechoslowakei als völkerrechtswidrig. Dieser Standpunkt ist der Regierung der Slowakischen Republik bekannt.

Die Slowakei hat bereits 1991 in einer ,Erklärung des Slowakischen Nationalrates zur Abschiebung der Deutschen aus der Slowakei das Prinzip der Kollektivschuld verurteilt und Bedauern darüber ausgedrückt, dass in der 1. Phase der Deportationen in der Regel nur unschuldige (...) Menschen betroffen waren."

Für uns Heimatvertriebene heißt das ohne diplomatische Schnörkel im Klartext: Alle Bundesregierungen haben bisher die elementaren Menschenrechte der 15 Millionen vertriebenen Deutschen mißachtet und die entschädigungslose Enteignung einfach hingenommen. Sie haben das Unrecht und den Völkermord an den Heimatvertriebenen hingenommen und als "konsequente Politik der Aussöhnung" hingestellt. Doch dies hat mit Aussöhnung nichts zu tun! Die Hinnahme des Unrechts an den Vertriebenen ist ein stillschweigendes Anerkenntnis des unhaltbaren Vorwurfes, daß die Vertriebenen irgendwie "schuldig" waren und die "Strafe" im Prinzip angemessen war. Nur Exzesse während der "Phase der Deportationen" werden notgedrungen bedauert. Warum hat keiner der Vertreiberstaaten den Mut zu bekennen: Auch ich habe gesündigt, habe Verbrechen begangen und bin bereit, dafür Buße zu tun? Ohne dieses ehrliche Schuldbekenntnis ist das Wort "Aussöhnung" ohne Wert.

Wir Heimatvertriebenen haben öffentlich und feierlich 1950 in der "Charta der Heimat" auf Rache und Vergeltung verzichtet und uns bis heute absolut diszipliniert daran gehalten. Niemand kann uns Revanchismus vorwerfen. Doch wir werden weiter für das Recht kämpfen, weil wir den Frieden wollen! Wirklichen Frieden! Keinen Scheinfrieden, der auf politischen Treibsand und Willkür aufgebaut ist. Das Europäische Parlament hat in einer entscheidenden Stunde versagt, das Völkerrecht und die Menschenrechte mißachtet und damit Europa einen Schaden zugefügt, der heute noch gar nicht zu ermessen ist. Wer das Recht der Macht, der tagespolitischen Opportunität unterwirft und nicht die Macht dem Recht, der hat Kant nicht verstanden und seine 1795 erschienene Schrift "Zum ewigen Frieden" nicht gelesen oder nicht verstanden. Jedenfalls kann man schon heute sagen, daß es um das erweiterte Europa nicht gut bestellt sein wird. Wenn man von dem bisherigen "Einstimmigkeitsprinzip" auch noch zum "Mehrheitsprinzip" wechselt, dann haben wir die Situation, die wir schon vor Jahrzehnten mit der "neuen Ostpolitik" unter der Regierung Brandt/Scheel hatten. Wenn die Devise "Mehrheit ist Mehrheit" gilt, und der Satz "Die Mehrheit hat immer recht", dann hat das Recht verspielt. Es wird beliebig und willkürlich! Wie will dieses Europa auf Dauer existieren, wenn es auf keiner gemeinsam akzeptierten Rechtsbasis steht?

Ein Europa der wechselnden Allianzen, der divergierenden Interessen wie der widersprüchlichen Parlamentsbeschlüsse wird im Welt- konzert kaum eine Rolle spielen. Wie man in den USA schon heute nach den Irak-Erfahrungen über Deutschland im speziellen und Europa im allgemeinen denkt, das äußerte der amerikanische Offizier Ralph Peters in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 15. Mai 2003. Die Überschrift spricht Bände: "Hitler war wenigstens ehrlich!" Es widert uns an: Die Amerikaner sind mit den Deutschen fertig! Ein amerikanischer Diplomat oder Politiker würde so etwas nie öffentlich sagen, aber er denkt so. Peters schrieb: "Bundeskanzler Schröder hat uns erstaunt. Wir wußten schon lange, daß er ein politischer Scharlatan ist, aber das Ausmaß seiner Demagogie und seine amateurhafte Unfähigkeit, die Folgen seines Geschreis vorauszusehen, haben uns denn doch verblüfft." Dieses harte Urteil sollte uns alle betroffen machen, denn wir sind alle betroffen, als Volk, als Gemeinschaft oder auch nur als Gesellschaft. Wir können uns eine Feindschaft dieser Art nicht leisten.

Dies gilt für Deutschland, aber auch für Europa. Ein Europa der vielzüngigen Interessen und ohne eigene Rechtsdisziplin ist unberechenbar, unkalkulierbar, ist kein verläßlicher Partner.

Wenn wir Heimatvertriebenen unbeirrt auf Recht und Gerechtigkeit setzen und uns vehement für die historische Wahrheit einsetzen, dann sind wir Kämpfer für den Frieden. Hieran halten wir unverbrüchlich fest, mag man uns deswegen mögen oder auch nicht. Wir sind keine Partei, wir können nicht gewählt werden; aber wir sind frei, freimütig unsere Meinung zu sagen, wenn sie auch unbequem ist. Das Recht ist das Salz in der Suppe einer Demokratie. Wer keine fade Suppe auslöffeln will, der muß den Mut zum Würzen aufbringen.

Wenn der Historiker Professor Dr. Arnulf Baring fragt, ob Deutschland am Abgrund steht, dann ist es höchste Zeit, alles zu unternehmen, um den Fall in den Abgrund zu verhindern. In diesem Sinne rufe ich alle Heimatvertriebenen auf, weiter unbeirrt für die Menschenrechte zu kämpfen, ihren Rechtsprinzipien treu zu bleiben und weiter an den Fundamenten für ein wahrhaft zukunftsfähiges Deutschland wie friedliches Europa zu arbeiten. Die Fundamente hierfür sind Recht und Gerechtigkeit!

Doch keine Gerechtigkeit ohne Wahrheit! Sie setzt wiederum Wahrhaftigkeit voraus, die Abkehr von der Lüge! Die Wahrheit macht frei! Wer die Wahrheit fürchtet, will keine Gerechtigkeit und ist damit nicht friedensfähig. Doch ist ein Europa ohne Frieden erstrebenswert? Ist ein Europa auf einer "Müllhalde von Lügen" zukunftsfähig?

Mit dem sehnlichen Wunsch, daß das Motto "Mit Menschenrechten Europa vollenden" auf fruchtbaren Boden fallen und zahlreiche Früchte tragen möge, möchte ich meine Festrede an diesem "Tag der Heimatbeenden".

Der Überlebenswille zeichnete die Vertriebenen aus. "Mit Menschenrechten das vereinte Europa vollenden "Wir werden weiter für Recht und Frieden kämpfen"

Historischer Tag: Im August 1950 wurde die Charta der Vertriebenen beschlossen und zum Tag der Heimat vor dem Stuttgarter Schloß feierlich verkündet.

Historisches Dokument: Etwa 15 Millionen Deutsche aus dem Osten wurden nach dem Weltkrieg aus ihrer Heimat vertrieben, verloren Hab und Gut - und oft auch ihr Leben. Foto: Grafschaft Glatz / Schlesien
 
     
     
 
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