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Die kategorischen Charakter tragende Feststellung "Heimat bleibt Auftrag" provoziert zunächst die Frage nach der Rechtmäßigkeit, der Legitimation dieses Auftrages. Dieser kann von "innen" kommen und ethischer oder moralischer, aber auch menschenrechtlicher Natur sein. Er kann aber auch von "außen" kommen und demokratisch-rechtsstaatlicher, ja völkerrechtlicher Natur sein.
In diesem Rechtsstaat ist der höchste Auftraggeber das Parlament, der Deutsche Bundestag als Repräsentativorgan des Volkes. In einer Entschließung vom 1. Juni 1995 (Drs. 13/1566) bittet dieses uns Heimatvertriebene: "Der Deutsche Bundestag bittet die Heimatvertriebenen, sich weiter unablässig in das politische, kulturelle und gesellschaftliche Leben unseres Landes und in die Ausgestaltung der Beziehungen zu unseren östlichen Nachbarstaat en in einem Europa des Friedens, der Zusammenarbeit und der Verständigung einzubringen. Der Deutsche Bundestag wird sie bei diesen Bemühungen voll und ganz unterstützen."
Die beiden Zentralbegriffe sind "Frieden" und "Verständigung" mit den östlichen Nachbarn! Beide setzen Dialogbereitschaft, Offenheit und Ehrlichkeit voraus alstragfähige und haltbare Vertrauensbasis. Dazu gehört natürlich für jede Seite das Gebot: Du sollst nicht lügen! Auch die darin enthaltene Pflicht zur Wahrheit muß für alle Seiten gleichermaßen gelten, wenn ein dauerhafter Friede angestrebt wird.
Zur Vorgehensweise sei auf Alfred Grosser verwiesen, der uns in seinem Buch "Mit Deutschen streiten" die Verfolgung dreier Tugenden anempfohl: Freiheit, Gerechtigkeit und Wahrheit. Als höchste dieser Tugenden stufte Grosser die Wahrheit ein, denn nur die Wahrheit ist die Grundlage für Gerechtigkeit. Die Gerechtigkeit wiederum ist die Grundbedingung für einen wahren Frieden: Iustitita fiat pax! Gerechtigkeit schafft Frieden! Die Wahrheit hat für jeden Christen aber auch noch eine andere Funktion. Im Johannes-Evangelium heißt es unmißverständlich: "Nur die Wahrheit kann uns frei machen" (8,32).
Wer Freiheit und Frieden als höchste erstrebenswerte Güter ansieht, der kommt an der Wahrheit nicht vorbei, mag sie anfänglich auch noch so schmerzen. Wir Heimatvertriebene haben ohne Zwang und in tiefster Not, Beschämung und Entrechtung auf Gewalt und Rache verzichtet, aber nicht auf die Wahrheit, denn wir haben die Hoffnung auf Gerechtigkeit und Frieden keineswegs aufgegeben.
Das Kernproblem bei der Verständigung ist der Umgang mit der geschichtlichen Wahrheit. Noch heute wird in Polen die ausschließliche Verantwortung für die Vertreibung auf die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz geschoben.
Niemand kann und will die Bedeutung der Potsdamer Beschlüsse vom 2. August 1945 bestreiten und damit die Verantwortung der drei Siegermächte: die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion und Großbritannien. Es ist jedoch eine nachweisliche Tatsache, daß schon lange vor Potsdam eigenmächtig auf das Brutalste und Grausamste vertrieben worden ist. Potsdam wollte bloß eine Kontingentierung und Humanisierung des Bevölkerungstransfers aus "Polen". Von einer Vertreibung der Deutschen aus den der polnischen Verwaltung unterstellten deutschen Ostprovinzen war nicht die Rede! Die USA lehnen es daher auch heute noch entschieden ab, eine "ethnische Säuberung" der deutschen Ost- provinzen je gewollt zu haben! Es ist daher geschichtswidrig, den Eindruck erwecken zu wollen, als liege die alleinige Verantwortung für all die Brutalitäten und Grausamkeiten, für den Völkermord an den West- und Ostdeutschland, den Danzigern, den Pommern, den Ostbrandenburgern, den Nieder- und Oberschlesiern, bei den drei Siegermächten. Offensichtlich soll der Eindruck erweckt werden: Wir Polen sind die Unschuldigen, die wirklich Schuldigen sind die Siegermächte!
Die Vertreibung als historisches und zugleich nach Diktion der Vereinten Nationen unverjährbares, weil völkermörderisches Verbrechen ist ein Faktum, das auch durch penetrantes Leugnen nicht aus der Welt zu schaffen ist. Dies waren auch nicht die Morde von Katyn, wenn auch die Schuld lange vom Sieger UdSSR auf den Besiegten "Deutsches Reich" abgeladen wurde. Schon im "alten Rom" war bekannt: "Wehe den Besiegten!"
Der Oppelner Bischof Alfons Nossol hat wesentlich zu einer Entkrampfung beigetragen durch seine Predigt am 12. November 1995 in Fürth. Bischof Nossol: "Heute, nachdem Polen mit ganz Mitteleuropa die Freiheit und Selbständigkeit wieder erlangte, sollten wir weitere Schritte ins dritte Jahrtausend hineinsetzen. Vollkommene Aussöhnung und Versöhnung zwischen uns muß jetzt noch, in unserer Generation, gegeben werden, sonst könnte der Tod dazwischenkommen. Unter anderem gilt es dabei gewiß auch, die Tragödie der Vertreibung von Deutschen nach 1945 beim Namen zu nennen und als Verbrechen zu bezeichnen." Und Verbrechen müssen nach christlichem und völkerrechtlichem Selbstverständnis nicht nur bekannt, sondern auch bereut und gesühnt werden. Dies gilt für jedes Verbrechen, auch das aus Rache millionenfach an Schuld- und Wehrlosen, an Kindern, Frauen und Greisen begangene.
Jedes Verbrechen hat Verantwortliche und Schuldige, und diese Schuldigen und Verantwortlichen darf man nicht immer bei den Deutschen suchen, sondern muß sie auch bei sich selbst finden. Jede Buße setzt das ,mea culpa voraus. Wer zu diesem ,mea culpa nicht fähig und willens ist, wer sich nicht bis zur Wahrheit durchzuringen vermag, der ist nicht dialog- und versöhnungsbereit. Wer sich in Deutschland eines unverjährbaren Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hat, der wurde und wird selbst gestellt und bestraft. Auch die Sieger und Mitsieger, sie gaben sich als vorbildhafte Kämpfer für Rechtsstaat- lichkeit und Demokratie aus, sollten so verfahren, ihre Verbrechen bekennen und wiedergutmachen.
So wie der deutsch-tschechischen Aussöhnung die den Völkermord an den Sudetendeutschen legitimierenden Benesch- Dekrete als Hindernis im Wege stehen, so gibt es auch bei der deutsch-polnischen Aussöhnung gravierende Hindernisse. Eines ist das die in der Heimat zurückbehaltenen Deutschen immer noch drangsalierende "Gesetz über die polnische Staatsbürgerschaft" vom 8. Januar 1951. Hiervon waren etwa 1,5 Millionen zu "Autochthonen" erklärte Deutsche betroffen. Sie sollten zum "polnischen Volkstum" zurückgeführt werden.
Im Zuge der Verifizierung ihrer - polnischen - Volkszugehörigkeit hatten sie folgende Treueerklärung abzugeben: "Nach Zerschlagung des Dritten Reiches möchte ich Polen als mein Vaterland annehmen. Ich bitte die polnischen Behörden, mir zu verzeihen und mich in die Familie des großpolnischen Volkes aufzunehmen. Ich verspreche, ein treuer und gehorsamer Bürger der Polnischen Republik zu sein und mit den Deutschen und dem Deutschtum jegliche Verbindung für immer abzubrechen, Gefühle für das Deutschtum gründlich auszumerzen und meine Kinder im polnischen Geiste zu erziehen und in ihrem Herzen die Liebe zu Polen - dem Vaterland meiner Ahnen - zu entflammen."
Welche Konsequenzen die Zwangs-Einbürgerungen für die Heimatverbliebenen hatten, erhellt ein Brief zweier Geschwister aus dem ostdeutschen Kreis Sensburg vom April 1951, der in der Vertreibungsdokumentation der Bun-desregierung abgedruckt wurde: "Es wird uns hier die polnische Staatsangehörigkeit aufgezwungen, eine Menschenjagd, wie Ihr sie nicht kennt! Die Menschen irren umher und wollen sich dem Zwang entziehen. Wer erwischt wird, wird eingesperrt, so lange, bis er unterschreibt. Glaubt ja nicht, daß das einer aus freien Stücken tut, doch dem Zwang entgeht keiner. Das ganze Volk schreit hier: ,Nur raus, raus von hier! ...". Ein Blick zurück auf die völkerrechtliche Situation des Jahres 1945. Hatten Sieger wie Mitsieger irgendeine rechtliche Handhabe, welche die brutale "ethnische Säuberung" der ostdeutschen Provinzen hätte in irgendeiner Weise auch nur halbwegs legitimieren können? Diese gab es damals nicht und gibt es heute erst recht nicht. Bereits 1945 war das Vertreibungsverbot im geltenden Völkerrecht fest verankert. Das Recht auf die angestammte Heimat und das Vertreibungsverbot sind zwar nicht identisch, hängen aber rechtsdogmatisch eng miteinander zusammen. Das Verbot der Massenausweisungen ergibt sich bereits aus den Bestimmungen des Westfälischen Friedens von 1648 - in Art. III 1 des Friedens von Osnabrück und Art. III 7 Abs. 5 des Friedens von Münster. Darin wurde allen Personen, die aus Konfessionsgründen ausgewiesen worden waren, ein Recht auf Rückkehr und die Wiedereinsetzung in alle ihre früheren Rechte, vor allem die Rück-erstattung ihres Eigentums, zugesichert.
Im Jahre 1945 gab es für die "drei" und später "vier Siegermächte" (USA, GB, UdSSR, F) folgende rechtsetzende internationale Verträge, in denen das Annexionsverbot, das Vertreibungsverbot und das Enteignungsverbot verankert waren:
Die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907, die Völkerbundsatzung vom 28. Juni 1919, der Briand-Kellog-Pakt vom 27. August 1928, die Stimson-Doktrin vom 11. März 1932, die Atlantik-Charta vom 12. August 1941, das Londoner Abkommen vom 8. August 1944 und die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945.
In der Atlantik-Charta, die am 12. August 1941 von Roosevelt und Churchill proklamiert und auch von der Sowjetunion, Polen und der Tschechoslowakei unterzeichnet wurde, wurde in den Ziffern 1 und 2 festgelegt, daß die Länder "keinerlei Gebiets- oder sonstige Vergrößerungen erstreben und keine Gebietsveränderungen wünschen, die nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmen".
Daß wir Heimatvertriebene mit unseren Forderungen völkerrechtlich auf festem Boden stehen, ist unbestreitbar. Dies beweist auch der Wortlaut der Ende 1974 von der UNO-Vollversammlung verabschiedeten Palästina-Resolution. Für Deutschland und uns Deutsche lautet der Text im übertragenen Sinn: "Die Vollversammlung bestätigt abermals auch die unveräußerlichen Rechte der Deutschen auf Rück-kehr in ihre Heimat und ihr Eigentum, aus der sie vertrieben und entwurzelt worden sind, und spricht sich für ihre Rückkehr aus." Daß das Recht auf die Heimat zwingendes Völkerrecht ist, hat in aller Klarheit der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Jose Ayola Lasso, am 28. Mai 1995 in einer zentralen Gedenkveranstaltung des Bundes der Vertriebenen in der Frankfurter Paulskirche nachdrücklich unterstrichen: "Das Recht, aus der angestammten Heimat nicht vertrieben zu werden, ist ein fundamentales Menschenrecht."
Als "Ostdeutschland", als "Königsberger" und "Kantianer", es sei an Kants unverändert gültige Schrift "Zum ewigen Frieden" aus dem Jahre 1795 erinnert, sind wir berufen und verpflichtet, die Welt stets mahnend daran zu erinnern, daß nur die Wahrheit uns frei machen kann, daß wahrer Frieden nur ein Werk der Gerechtigkeit sein kann und daß die Gerechtigkeit stets der Wahrheit bedarf. Mag die Bundesrepublik Deutschland auch meinen, mit dem "4 + 2-Vertrag" einen modus vivendi gefunden zu haben, das "Haus Europa" braucht zum Existieren und friedlichen Gedeihen mehr; es bedarf eines tragfähigen Rechtsfundamentes in Form eines die Menschenrechte aller "Europäer", auch der heimatvertriebenen Ostdeutschen, gleichermaßen berücksichtigenden "Friedensvertrages".
Der Ministerpräsident unseres Patenlandes Bayern, Dr. Edmund Stoiber, erklärte am 20. November 1995: "Wir kennen unsere vollständige Geschichte und stehen zu ihr. Wir verkennen auch nicht Ursache und Wirkung. Aber aus vergangenem Unrecht kann keine Rechtfertigung für neues Unrecht abgeleitet werden. Ich stimme dem Bundespräsidenten zu, wenn er in seinem Grußwort zur Gedenkveranstaltung an die Charta der Heimatvertriebenen von 1950 schreibt: ,Aber wahr ist auch: Weder deutsche Kriegsschuld noch der Nationalsozialismus waren eine Rechtfertigung für die Vertreibung von Millionen Deutschen. " Auch wir heimatvertriebenen Ostdeutschland sehen das so. Doch wir müssen aus leidvoller Erfahrung immer wieder feststellen, daß zwischen politischen Worten und politischen Taten "Abgründe" liegen. Gerade deswegen dürfen wir unsere Rolle als "Rufer für die Wahrheit", als "Mahner der Gerechtigkeit" und als "Kämpfer für den Frieden" nicht aufgeben!
Dies gilt für die Erlebnisgeneration und die nachgeborene ostdeutsche Jugend gleichermaßen. Das gilt auch für alle Deutschen in solidarischer Gesamtverantwortung, sofern sie sich noch als Nation und Volk mit gemeinsamer Geschichte verstehen.
"Vertreibung ist Völkermord" und als solcher nach Erklärung der Vereinten Nationen ein "unverjährbares Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Völkermord darf auf keinen Fall, was auch geschichtlich vorgefallen sein mag, toleriert werden und ungesühnt bleiben. Die Forderung der Vertriebenen nach Rücknahme der Bierut-Dekrete (Polen) und Benesch-Dekrete (Tschecheslowakei), nach Schuldanerkenntnis der Vertreiberstaaten, nach Restitution des entschädigungslos konfiszierten Eigentums hat absolut nichts mit "Revanchismus"zu tun. Die Forderung beruht auf der begründeten Sorge um das "Haus Europa".
Europa kann dann und nur dann dauerhaft ein "Haus des Friedens" sein, wenn es auf dem Fundament Wahrheit und Gerechtigkeit beruht. Die historische Erfahrung lehrt unmißverständlich: "Iustitia fiat pax" - "Nur Gerechtigkeit schafft Frieden"!
Für uns Heimatvertriebene ist Frieden das oberste Gebot. Auch für uns müssen die Menschenrechte, muß gelten: Die Würde des Menschen ist unantastbar! Kein Mensch kann seinen Mitmenschen verwehren, für seine Würde und seine Rechte zu kämpfe |
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